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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 88

1 Ein Psalmlied der Nachkommen Korachs. Dem Chorleiter. Zu singen auf schwermütige Weise. Ein Lehrgedicht von Heman, dem Esrachiter. 2 Jahwe, Gott meines Heils, / Tag und Nacht schrei ich zu dir! 3 Lass mein Gebet zu dir kommen! / Hör doch auf mein Rufen! 4 Mit Leid bin ich gesättigt, / mein Leben ist dem Tode nah. 5 Ich werde schon zu den Toten gezählt. / Ich bin wie ein Mann ohne Kraft. 6 Ich bin wie einer, der schon im Massengrab liegt, / ein Erschlagener, an den du nicht mehr denkst. / Deine Hilfe erreicht ihn nicht mehr. 7 Du hast mich in die tiefste Grube gelegt, / in die finstersten Tiefen. 8 Schwer liegt dein Zorn auf mir, / mit all deinen Wogen drückst du mich nieder. // (Psalm 42.8) 9 Meine Freunde hast du von mir entfernt, / sie wenden sich mit Abscheu von mir ab. / Ich bin gefangen und kann nicht heraus. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12) (Psalm 88.19) 10 Meine Augen vergehen vor Elend. Jeden Tag rufe ich zu dir, Jahwe, / und strecke meine Hände nach dir aus. 11 Wirst du an den Toten Wunder tun? / Sollen die Gestorbenen dich preisen? // (Psalm 6.6) 12 Wird man im Grab von deiner Gnade erzählen, / im Abgrund von deiner Treue? 13 Werden in der Finsternis deine Wunder bekannt, / und deine Gerechtigkeit im Land des Vergessens? 14 Ich aber, Jahwe, ich schreie zu dir. / Jeden Morgen empfängt dich mein Gebet. 15 Warum, Jahwe, verabscheust du mich, / verbirgst du dein Gesicht vor mir? 16 Elend und todkrank von Jugend auf / trage ich erstarrt deine Schrecken. 17 Wie ein Feuer rast dein Zorn über mich hin, / deine Schrecken vernichten mich. 18 Wie tödliche Fluten dringen sie auf mich ein, / von allen Seiten bedrohen sie mich. 19 Freunde und Nachbarn hast du mir entfremdet, / mein einziger Begleiter ist die Finsternis. (Psalm 88.9)