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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 145

1 Ein Lobgesang. Von David.Dich will ich rühmen, mein Gott und König, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 2 An jedem Tag will ich dich loben, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 3 Groß ist Jahwe und sehr zu loben, / seine Größe ist nicht zu erforschen. 4 Eine Generation verkünde der nächsten den Ruhm deiner Werke / und erzähle von deinem gewaltigen Tun. 5 Die herrliche Pracht deiner Majestät / und deine Wundertaten will ich bedenken. 6 Von der Macht deiner furchtbaren Taten soll man sprechen, / und von deinen Großtaten will ich erzählen. 7 Die Erinnerung an deine große Güte lasse man sprudeln, / und deine Gerechtigkeit sollen sie jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jahwe, / langsam zum Zorn und voller Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jahwe ist zu allen gut, / er erbarmt sich aller seiner Geschöpfe. (Römer 11.32) 10 Es loben dich, Jahwe, all deine Werke, / und deine Treuen preisen dich. 11 Sie sprechen vom Glanz deines Reiches, / sie reden von deiner Macht, 12 damit die Menschen deine Großtaten erfahren / und die Herrlichkeit deines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ja ein Reich aller Zeiten, / und deine Herrschaft hört niemals auf.Jahwe ist verlässlich in allem, was er sagt / und gütig in allem, was er tut. 14 Jahwe stützt alle, die zusammenbrechen, / und richtet alle Gebeugten auf. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Alle blicken voll Hoffnung auf dich, / und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du öffnest deine wohltätige Hand, / und alles, was lebt, wird durch dich satt. 17 Jahwe ist in allem Handeln gerecht / und treu in allem, was er tut. (5. Mose 32.4) 18 Nah ist Jahwe allen, die zu ihm rufen, / allen, die dabei aufrichtig sind. 19 Die Bitten derer, die ihn fürchten, erfüllt er. / Er hört ihr Schreien und hilft. (Sprüche 10.24) 20 Alle, die ihn lieben, behütet Jahwe; / doch alle, die ihn missachten, vernichtet er. 21 Mein Mund soll Jahwes Ruhm verkünden, / und alles, was lebt, preise seinen heiligen Namen / für immer und für alle Zeit.