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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. 1 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. 2 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. 3, 4, 5 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. 6 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! 7 

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Psalm - Kapitel 137

1 An den Strömen Babylons, / da saßen wir und weinten, / und wir dachten an Zion. 2 An die Pappeln dort / hängten wir unsere Zithern. 3 Denn die uns verschleppt hatten, forderten Strophen von uns; / unsere Peiniger verlangten Freudengesang: / "Ja, singt uns eins der Zionslieder!" 4 Wie könnten wir ein Jahwelied singen / auf dem Boden der Fremde? 5 Wenn ich dich vergesse, Jerusalem, / dann versage meine Hand ihren Dienst! 8 6 Die Zunge bleibe mir am Gaumen kleben, / wenn ich nicht mehr an dich denke, / wenn ich Jerusalem nicht / zu meiner höchsten Freude erhebe. 7 Vergiss den Edomitern nicht, Jahwe, / den Tag Jerusalems, / als sie sagten: "Reiß es nieder! / Reiß es nieder bis auf den Grund!" 9, 10 8 Du Tochter Babylon, Verwüsterin! / Glücklich, wer dir heimzahlt, / was du uns angetan hast. 9 Glücklich, wer deine Kinder packt / und sie am Felsen zerschmettert! 11 

Querverweise

1 5. Mose 4.41-43: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,

2 5. Mose 27.17: Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

3 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.

4 Johannes 8.17: Es steht aber auch in eurem Gesetze geschrieben, daß das Zeugnis zweier Menschen wahr sei.

5 2. Korinther 13.1: Dies ist das drittemal, daß ich zu euch komme. Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Aussage festgestellt werden!

6 5. Mose 17.9: Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter kommen, der zu derselben Zeit im Amte sein wird, und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.

7 2. Mose 21.23-25: Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,

8 Jeremia 51.50: So ziehet nun hin, die ihr dem Schwerte entronnen seid, und stehet nicht still! Gedenket in der Ferne des HERRN, und Jerusalem sei eures Herzens Anliegen!

9 Psalm 79.12: und vergilt unsern Nachbarn siebenfältig in ihren Busen die Lästerungen, womit sie dich, Herr, gelästert haben!

10 Obadja 1.10: Wegen der Grausamkeit gegen deinen Bruder Jakob soll dich Schmach bedecken und sollst du auf ewig ausgerottet werden;

11 Jesaja 13.16: Ihre Kinder werden vor ihren Augen zerschmettert, ihre Häuser geplündert und ihre Weiber geschändet werden.