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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Jesaja - Kapitel 62

1 Um Zions willen darf ich nicht schweigen, / um Jerusalems willen will ich nicht ruhen, / bis das Recht in ihm aufstrahlt wie das Morgenlicht, / und seine Rettung wie eine Fackel in der Nacht. 2 Die Völker werden deine Gerechtigkeit sehen / und alle Könige deine strahlende Pracht. / Man legt dir einen neuen Namen bei, / den Jahwe selbst für dich bestimmt. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Du wirst ein Schmuckstück sein in Jahwes Hand, / ein königliches Diadem, gehalten von deinem Gott. 4 Du wirst nicht länger "die Verstoßene" genannt, / dein Land wird nicht mehr "Ödland" heißen, / sondern "Gottes Liebling" nennt man dich / und dein Land "Regenland". / Denn Jahwe hat seine Freude an dir / und vermählt sich mit deinem Land. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie der junge Mann sein Mädchen heiratet, / so vermählen sich deine Söhne mit dir. / Und wie der Bräutigam sich an seiner Braut freut, / so hat dein Gott Freude an dir. (Zephanja 3.17) 6 Ich habe Wächter auf deine Mauern gestellt, Jerusalem! / Ihr Rufen verstummt nicht einen Augenblick, / weder am Tag noch in der Nacht. / Ihr Wächter sollt Jahwe an Jerusalem erinnern! / Gönnt euch keine Rast, (Jesaja 52.8) 7 und lasst ihm keine Ruhe, / bis er Jerusalem wieder so hergestellt hat, / dass alle Welt die Stadt rühmt. 8 Jahwe hat geschworen bei seiner rechten Hand / und seinem Siegesarm: "Nie mehr wird dein Korn die Speise deiner Feinde sein, / nie mehr trinken Fremde den Wein, / für den du so hart gearbeitet hast. (Jesaja 65.21-22) 9 Nein, wer das Korn einbringt, soll davon essen und Jahwe loben. / Wer den Wein liest, soll davon trinken im Vorhof meines Heiligtums." 10 Zieht durch die Tore ein und aus / und bahnt dem Volk einen Weg! Baut, ja, baut die Straße und räumt die Steine aus dem Weg! / Stellt ein Zeichen für die Völker auf! (Jesaja 57.14) 11 Seht, Jahwe lässt es hören bis ans Ende der Welt: / "Sagt der Zionsstadt: 'Pass auf, dein Retter kommt! / Schau, er bringt den Siegespreis mit! / Das Volk, das er befreite, zieht vor ihm her.'" (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird es nennen "das heilige Volk" und "die Erlösten Jahwes". / Und dich wird man nennen "die Begehrte" und "die nie mehr verlassene Stadt". (Jesaja 35.10)