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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Hesekiel - Kapitel 4

1 "Du, Mensch, nimm dir einen Lehmziegel, leg ihn vor dich hin und ritze den Umriss der Stadt Jerusalem darauf ein. 2 Dann eröffne die Belagerung gegen die Stadt: Baue Belagerungstürme, schütte einen Wall gegen sie auf, richte ein Heerlager ein und stelle Rammböcke gegen ihre Mauern ringsum! 3 Nimm dir dann eine eiserne Pfanne und stelle sie als eiserne Mauer zwischen dich und die Stadt. Dann blick auf sie hin: Nun ist sie belagert, und du belagerst sie. Das soll ein Zeichen für die Leute von Israel sein." 4 "Dann legst du dich auf deine linke Seite und nimmst die Schuld der Israeliten auf dich. Solange du so liegst, sollst du ihre Schuld tragen. 5 Ich habe dir nämlich die Jahre ihrer Schuld zu einer Tageszahl gemacht. 390 Tage musst du die Schuld des Hauses Israel tragen. 6 Wenn du damit fertig bist, legst du dich auf deine rechte Seite und trägst die Schuld des Hauses Juda, 40 Tage lang, einen Tag für jedes Jahr. So habe ich es festgesetzt. 7 Dabei sollst du deine Blicke und deinen bloßen Arm auf das belagerte Jerusalem richten und gegen die Stadt weissagen. 8 Pass auf! Ich werde dich mit Stricken fesseln, dass du dich nicht von einer Seite auf die andere wälzen kannst, bis du die Tage deiner Belagerung überstanden hast." 9 "Nimm dir jetzt Weizen, Gerste, Bohnen, Linsen, Hirse und Dinkel, schütte alles in ein einziges Gefäß und backe daraus Brot. Das ist deine Speise für die 390 Tage, in denen du auf deiner Seite liegst. (Hesekiel 4.5) 10 Deine Tagesration beträgt 260 Gramm Brot, und du sollst es zu bestimmten Zeiten essen. 11 Auch das Wasser, das du trinkst, soll genau abgemessen sein: drei Becher. 12 Das Brot sollst du wie Gerstenfladen backen. Als Brennmaterial nimm vor aller Augen Menschenkot dazu! 13 Denn auch die Israeliten werden bei den Völkern, unter die ich sie verstreue, ihr Brot unrein essen müssen." 14 Da sagte ich: "Ach Herr, Jahwe, von meiner Kindheit an habe ich nichts gegessen, was unrein macht. Nie habe ich Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren gegessen und nie unrein gewordenes Opferfleisch angerührt." (Apostelgeschichte 10.14) 15 Da sagte er zu mir: "Gut, ich erlaube dir Kuhmist zu nehmen statt Menschenkot." 16 Und er fuhr fort: "Du Mensch, hör zu! Ich zerstöre Jerusalems Vorrat an Brot, sodass sie es abwiegen werden und mit Angst essen und das Wasser abmessen und mit Entsetzen trinken. (Hesekiel 5.16) 17 Wegen ihrer Schuld werden sie Mangel an Brot und Wasser haben und werden einer nach dem anderen elend zugrunde gehen."