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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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3. Mose - Kapitel 1

1 Jahwe rief Mose und sprach dann aus dem Zelt der Gottesbegegnung zu ihm: 2 "Sag den Israeliten Folgendes: Wenn jemand von euch Jahwe eine Opfergabe bringen möchte, sollt ihr dafür ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege nehmen. 3 Wenn er ein Rind als Brandopfer bringen will, muss es ein fehlerfreies männliches Tier sein. Er muss das Tier zum Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung bringen, wenn es Jahwe gefallen soll. (3. Mose 17.4) 4 Dann soll er seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, damit es wohlgefällig angenommen wird und Sühnung für ihn erwirkt. (2. Mose 29.10) 5 Anschließend soll er das junge Rind vor Jahwe schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen, der vor dem Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung steht. 6 Dann soll er dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen. 7 Die Priester aus der Nachkommenschaft Aarons sollen Feuer auf den Altar tun und Holz darüber schichten. 8 Auf das Holz über dem Feuer sollen sie die Stücke, den Kopf und die Fettteile legen. 9 Die Eingeweide und die Unterschenkel muss der Betreffende vorher mit Wasser gewaschen haben. Der Priester lässt dann alles auf dem Altar verbrennen. So ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. (1. Mose 8.21) 10 Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege als Brandopfer bringen will, muss es ein männliches Tier ohne Fehler sein. 11 Er soll es an der Nordseite des Altars vor Jahwe schlachten, und ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 12 Er soll es in seine Stücke, den Kopf und die Fettteile zerlegen. Der Priester soll sie dann auf das Holz über dem Altarfeuer schichten. 13 Die Eingeweide und die Unterschenkel muss der Betreffende vorher mit Wasser gewaschen haben. Der Priester lässt dann alles auf dem Altar verbrennen. So ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 14 Wenn jemand vom Geflügel ein Brandopfer bringen will, dann soll es eine Turteltaube oder eine andere junge Taube sein. 15 Der Priester bringe sie zum Altar, kneife ihr den Kopf ab und verbrenne ihn im Altarfeuer. Ihr Blut drücke er an der Wand des Altars aus. 16 Dann soll er den Kropf samt Inhalt abtrennen und ihn neben den Altar Richtung Osten auf den Haufen mit der Fettasche werfen. 17 Er reiße die Taube an den Flügeln ein, trenne sie aber nicht ab. Dann soll der Priester sie auf dem Holz über dem Altarfeuer verbrennen. So ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt.