zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 28

Heiligtum: Aaron und seine Söhne - Ihre Kleidung

1 Und du, du sollst zu dir nahen lassen deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm, aus der Mitte der Kinder Israel, um mir den Priesterdienst auszuüben: Aaron, Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und du sollst heilige Kleider für deinen Bruder Aaron machen zur Herrlichkeit und zum Schmuck. 3 Und du sollst zu allen reden, die weisen Herzens sind, die ich mit dem Geiste der Weisheit erfüllt habe, daß sie die Kleider Aarons machen, ihn zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben. (2. Mose 31.3) 4 Und dies sind die Kleider, die sie machen sollen: ein Brustschild und ein Ephod und ein Oberkleid, und einen Leibrock von zellenförmigem Gewebe, einen Kopfbund und einen Gürtel; und sie sollen heilige Kleider machen für deinen Bruder Aaron und für seine Söhne, um mir den Priesterdienst auszuüben. 5 Und sie sollen das Gold und den blauen und den roten Purpur und den Karmesin und den Byssus nehmen 6 und sollen das Ephod machen von Gold, blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Kunstweberarbeit. 7 Es soll zwei zusammenfügende Schulterstücke haben an seinen beiden Enden, und so werde es zusammengefügt. 8 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wird, der darüber ist, soll von gleicher Arbeit mit ihm sein, von gleichem Stoffe: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Und du sollst zwei Onyxsteine nehmen und die Namen der Söhne Israels darauf stechen: 10 sechs ihrer Namen auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den anderen Stein, nach ihrer Geburtsfolge. 11 In Steinschneiderarbeit, in Siegelstecherei sollst du die beiden Steine stechen nach den Namen der Söhne Israels; mit Einfassungen von Gold umgeben sollst du sie machen. 12 Und setze die beiden Steine auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel; und Aaron soll ihre Namen auf seinen beiden Schultern tragen vor Jehova zum Gedächtnis. 13 Und mache Einfassungen von Gold; 14 und zwei Ketten von reinem Golde: schnurähnlich sollst du sie machen, in Flechtwerk, und die geflochtenen Ketten an die Einfassungen befestigen. 15 Und mache das Brustschild des Gerichts in Kunstweberarbeit; gleich der Arbeit des Ephods sollst du es machen: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus sollst du es machen. 16 Quadratförmig soll es sein, gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite. 17 Und besetze es mit eingesetzten Steinen, vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 18 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 19 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 20 und die vierte Reihe: Chrysolith und Onyx und Jaspis; mit Gold sollen sie eingefaßt sein in ihren Einsetzungen. 21 Und der Steine sollen nach den Namen der Söhne Israels zwölf sein, nach ihren Namen; in Siegelstecherei sollen sie sein, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 22 Und mache an das Brustschild schnurähnliche Ketten in Flechtwerk, von reinem Golde. 23 Und mache an das Brustschild zwei Ringe von Gold, und befestige die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 24 Und befestige die zwei geflochtenen Schnüre von Gold an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 25 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre sollst du an die beiden Einfassungen befestigen und sie an die Schulterstücke des Ephods befestigen, an seine Vorderseite. 26 Und mache zwei Ringe von Gold und befestige sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin ist, einwärts; 27 und mache zwei Ringe von Gold und befestige sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 28 Und man soll das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods binden mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods sei und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrücke. 29 Und Aaron soll die Namen der Söhne Israels an dem Brustschilde des Gerichts auf seinem Herzen tragen, wenn er ins Heiligtum hineingeht, zum Gedächtnis vor Jehova beständig. 30 Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor Jehova hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor Jehova beständig. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8) 31 Und mache das Oberkleid des Ephods ganz von blauem Purpur. 32 Und seine Kopföffnung soll in seiner Mitte sein; eine Borte soll es an seiner Öffnung haben ringsum, in Weberarbeit; wie die Öffnung eines Panzers soll daran sein, daß es nicht einreiße. 33 Und an seinen Saum mache Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, an seinen Saum ringsum, und Schellen von Gold zwischen ihnen ringsum: 34 eine Schelle von Gold und einen Granatapfel, eine Schelle von Gold und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum. 35 Und Aaron soll es anhaben, um den Dienst zu verrichten, daß sein Klang gehört werde, wenn er ins Heiligtum hineingeht vor Jehova, und wenn er hinausgeht, daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13) 36 Und mache ein Blech von reinem Golde und stich darauf mit Siegelstecherei: Heiligkeit dem Jehova! 37 Und tue es an eine Schnur von blauem Purpur; und es soll an dem Kopfbunde sein, an der Vorderseite des Kopfbundes soll es sein. 38 Und es soll auf der Stirn Aarons sein, und Aaron soll die Ungerechtigkeit der heiligen Dinge tragen, welche die Kinder Israel heiligen werden, bei allen Gaben ihrer heiligen Dinge; und es soll beständig an seiner Stirn sein, zum Wohlgefallen für sie vor Jehova. 39 Und mache den Leibrock von zellenförmigem Gewebe von Byssus, und mache einen Kopfbund von Byssus; und einen Gürtel sollst du machen in Buntwirkerarbeit. 40 Und den Söhnen Aarons sollst du Leibröcke machen und sollst ihnen Gürtel machen, und hohe Mützen sollst du ihnen machen zur Herrlichkeit und zum Schmuck. 41 Und du sollst deinen Bruder Aaron damit bekleiden und seine Söhne mit ihm; und du sollst sie salben und sie weihen und sie heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und mache ihnen Beinkleider von Linnen, um das Fleisch der Blöße zu bedecken; von den Hüften bis an die Schenkel sollen sie reichen. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie anhaben, wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen, oder wenn sie dem Altar nahen, um den Dienst im Heiligtum zu verrichten, daß sie nicht eine Ungerechtigkeit tragen und sterben: eine ewige Satzung für ihn und für seinen Samen nach ihm.