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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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1. Mose - Kapitel 23

Saras Tod und Begräbnis

1 Und das Leben Saras war 127 Jahre; das waren die Lebensjahre Saras. 2 Und Sara starb zu Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Und Abraham kam, um über Sara zu klagen und sie zu beweinen. 3 Und Abraham erhob sich weg von seiner Toten und redete zu den Kindern Heth und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisasse bei euch; gebet mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg. (1. Mose 17.8) 5 Und die Kinder Heth antworteten dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deine Tote in dem auserlesensten unserer Gräber; keiner von uns wird dir sein Grab verwehren, um deine Tote zu begraben. 7 Da stand Abraham auf und verneigte sich vor dem Volke des Landes, vor den Kindern Heth, 8 und redete mit ihnen und sprach: Wenn es euer Wille ist, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg, so höret mich und leget Fürsprache für mich ein bei Ephron, dem Sohne Zohars, 9 daß er mir die Höhle von Machpela gebe, die ihm gehört, die am Ende seines Feldes ist; um das volle Geld gebe er sie mir zu einem Erbbegräbnis in eurer Mitte. 10 Ephron aber saß inmitten der Kinder Heth; und Ephron, der Hethiter, antwortete dem Abraham vor den Ohren der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, höre mich! Das Feld gebe ich dir; und die Höhle, die darin ist, dir gebe ich sie; vor den Augen der Kinder meines Volkes gebe ich sie dir; begrabe deine Tote. 12 Da verneigte sich Abraham vor dem Volke des Landes; 13 und er redete zu Ephron vor den Ohren des Volkes des Landes und sprach: Doch, wenn du nur auf mich hören wolltest! Ich gebe den Preis des Feldes, nimm ihn von mir; und ich will meine Tote daselbst begraben. 14 Und Ephron antwortete dem Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich! Ein Land von vierhundert Sekel Silber, was ist das zwischen mir und dir? So begrabe deine Tote. 16 Und Abraham hörte auf Ephron; und Abraham wog dem Ephron das Geld dar, wovon er vor den Ohren der Kinder Heth geredet hatte, vierhundert Sekel Silber, gangbar beim Kaufmann. 17 So wurde das Feld Ephrons, welches bei Machpela, vor Mamre, lag, das Feld und die Höhle, die darin war, und alle Bäume, die auf dem Felde innerhalb seiner ganzen Grenze ringsum standen, 18 dem Abraham zum Besitztum bestätigt vor den Augen der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen. 19 Und danach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Feldes von Machpela, vor Mamre, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 So wurde das Feld und die Höhle, welche darin war, dem Abraham zum Erbbegräbnis bestätigt von seiten der Kinder Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)