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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen und kein Schaf opfern, das einen Mangel oder sonst etwas Böses an sich hat; denn das wäre dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 22.20) 2 Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten, (5. Mose 13.7) 3 und hingehen und andern Göttern dienen und sie anbeten, es sei die Sonne oder den Mond oder das gesamte Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe; (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir gesagt und du hörst es, so sollst du fleißig nachforschen. Und wenn du findest, daß es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist, 5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solches Übel getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen. 6 Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst auf ihm sein, um ihn zu töten, darnach die Hand des ganzen Volkes; so sollst du das Böse von dir ausrotten.

Schwierige Rechtsfälle

8 Wenn es dir zu schwer wird, ein Urteil zu fällen in Sachen eines Mordes oder eines Streites oder einer Prügelei, die innerhalb deiner Tore vorkommt, so sollst du dich aufmachen und hinaufgehen an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. 9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter kommen, der zu derselben Zeit im Amte sein wird, und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen, an dem Orte, den der HERR erwählt hat, und sollst darauf achten, daß du tuest nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Nach dem Gesetze, das sie dich lehren, und nach dem Urteil, das sie dir fällen, sollst du handeln; du sollst von der Erkenntnis, die sie eröffnen, weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Und wenn jemand so vermessen wäre, daß er dem Priester, der daselbst dem HERRN, deinem Gott, dient, oder dem Richter nicht gehorchte, der soll sterben; also sollst du das Böse aus Israel ausrotten, 13 daß alles Volk es höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.

Das Königsgesetz

14 Wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, und es einnimmst und darin wohnst und alsdann sagst: «Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker, die um mich her sind!» (1. Samuel 8.5-6) 15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du kannst keinen Fremden, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen. 16 Nur soll er nicht viele Pferde halten und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um die Zahl seiner Pferde zu vermehren, da doch der HERR euch gesagt hat: Ihr sollt nicht mehr dorthin zurückkehren! (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, damit sein Herz nicht auf Abwege gerate; auch soll er sich nicht zu viel Silber und Gold sammeln. (1. Könige 11.4) 18 Wenn er dann auf seinem königlichen Thron sitzt, so soll er eine Abschrift dieses Gesetzes, das vor den levitischen Priestern liegt, in ein Buch schreiben, 19 und dieses soll bei ihm sein, und er soll darin lesen alle Tage seines Lebens, auf daß er lerne den HERRN, seinen Gott, fürchten, damit er alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen beobachte und sie tue; 20 damit sich sein Herz nicht über seine Brüder erhebe und er nicht abweiche von dem Gebot, weder zur Rechten, noch zur Linken, auf daß er lange lebe in seinem Königreich, er und seine Kinder, unter Israel. (5. Mose 5.29)

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4. Mose - Kapitel 15

Verordnungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommet, das ich euch geben werde, 3 und ihr dem Jehova ein Feueropfer opfert, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jehova einen lieblichen Geruch zu bereiten, vom Rind- oder vom Kleinvieh: (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher Jehova seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl; 5 Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schafe. (4. Mose 28.7) 6 Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl; 7 und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem Jehova. 8 Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedensopfer für Jehova, 9 so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 11 Also soll getan werden bei jedem Rinde oder bei jedem Widder oder bei jedem Schafe oder bei jeder Ziege; 12 nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr also tun bei einem jeden nach ihrer Zahl. 13 Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jehova ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. - 15 Was die Versammlung betrifft, so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jehova. (2. Mose 12.49) 16 Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt. 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, wohin ich euch bringen werde, 19 so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brote des Landes esset, so sollt ihr Jehova ein Hebopfer heben: (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, also sollt ihr dieses heben. 21 Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr Jehova ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern. 22 Und wenn ihr aus Versehen sündiget und nicht tut alle diese Gebote, die Jehova zu Mose geredet hat, (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 alles, was Jehova euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da Jehova Gebote gab, und fernerhin bei euren Geschlechtern, 24 so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren als Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova, nebst seinem Speisopfer und seinem Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll Sühnung tun für die ganze Gemeinde der Kinder Israel, und es wird ihnen vergeben werden; denn es war eine Sünde aus Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer dem Jehova, und ihr Sündopfer vor Jehova gebracht wegen ihrer Sünde aus Versehen. 26 Und es wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt; denn von dem ganzen Volke ist es geschehen aus Versehen. 27 Und wenn eine einzelne Seele aus Versehen sündigt, so soll sie eine einjährige Ziege zum Sündopfer darbringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll Sühnung tun für die Seele, die ein Versehen begangen hat durch eine Sünde aus Versehen vor Jehova, um Sühnung für sie zu tun; und es wird ihr vergeben werden. 29 Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. 30 Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jehova; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn das Wort Jehovas hat sie verachtet und sein Gebot gebrochen; selbige Seele soll gewißlich ausgerottet werden: ihre Ungerechtigkeit ist auf ihr.

Strafe für Entweihung des Sabbats

32 Und als die Kinder Israel in der Wüste waren, da fanden sie einen Mann, der am Sabbathtage Holz auflas. 33 Und die ihn, Holz auflesend, gefunden hatten, brachten ihn zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde. 34 Und sie legten ihn in Gewahrsam, denn es war nicht genau bestimmt, was ihm getan werden sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Da sprach Jehova zu Mose: Der Mann soll gewißlich getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen. 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 37 Und Jehova sprach zu Mose und sagte: 38 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen, daß sie sich eine Quaste an den Zipfeln ihrer Oberkleider machen, bei ihren Geschlechtern, und daß sie an die Quaste des Zipfels eine Schnur von blauem Purpur setzen; (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 und es soll euch zu einer Quaste sein, daß ihr, wenn ihr sie ansehet, aller Gebote Jehovas gedenket und sie tuet, und daß ihr nicht umherspähet eurem Herzen und euren Augen nach, denen ihr nachhuret; 40 damit ihr aller meiner Gebote gedenket und sie tuet, und heilig seiet eurem Gott. 41 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin Jehova, euer Gott.