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5. Mose - Kapitel 16

Gebote zum Passahfest

1 Beobachte den Monat Abib, daß du dem HERRN, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken! 4 Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen. 5 Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat; 6 sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest. 7 Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen. 8 Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.

Das Fest der Wochen

9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen. 10 Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Und du sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest! (5. Mose 5.15)

Das Laubhüttenfest

13 Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du den Ertrag deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast. 14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der HERR erwählt hat; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag deiner Ernte und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem HERRN erscheinen, 17 sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.

Einsetzung von Richtern. Bewahrung des Rechts

18 Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, daß du leben und das Land besitzen mögest, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

Verbot des heidnischen Götzendienstes

21 Du sollst dir kein Astartenbild von irgendwelchem Holz aufstellen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst, (5. Mose 7.5) 22 und du sollst dir auch keine Säule aufrichten; solches haßt der HERR, dein Gott. (3. Mose 26.1)

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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du wider deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn es nun zur Schlacht kommen soll, so trete der Priester herzu und rede mit dem Volk und sage zu ihm: Israel, höre zu: 3 Ihr zieht heute in den Kampf wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen! 4 Denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch mit euren Feinden streite, um euch zu helfen. 5 Auch die Amtleute sollen mit dem Volke reden und sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Kriege umkomme und ein anderer es einweihe. (5. Mose 16.18) 6 Wer einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat, der gehe und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer die erste Lese halte! (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volke reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist! (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Hauptleute an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bekriegen, so sollst du ihr Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. 13 Und wenn der HERR, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen; (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 aber die Weiber und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen, und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40) 17 sondern du sollst an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern; wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 daß sie euch nicht lehren alle ihre Greuel zu verüben, die sie mit ihren Göttern getan, und daß ihr euch nicht an dem HERRN, eurem Gott, versündiget. 19 Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegen mußt, wider die du streitest, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht abhauen. Ist denn ein solcher Baum des Feldes ein Mensch, daß er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird? 20 Was aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, so magst du dieselben verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du sie überwältigt hast.