zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

Gebote zum Passahfest

1 Beobachte den Monat Abib, daß du dem HERRN, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken! 4 Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen. 5 Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat; 6 sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest. 7 Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen. 8 Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.

Das Fest der Wochen

9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen. 10 Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Und du sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest! (5. Mose 5.15)

Das Laubhüttenfest

13 Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du den Ertrag deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast. 14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der HERR erwählt hat; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag deiner Ernte und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem HERRN erscheinen, 17 sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.

Einsetzung von Richtern. Bewahrung des Rechts

18 Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, daß du leben und das Land besitzen mögest, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

Verbot des heidnischen Götzendienstes

21 Du sollst dir kein Astartenbild von irgendwelchem Holz aufstellen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst, (5. Mose 7.5) 22 und du sollst dir auch keine Säule aufrichten; solches haßt der HERR, dein Gott. (3. Mose 26.1)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 20

1 Jahwe sagte dann zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, eins von seinen Kindern dem Moloch opfert, muss er getötet werden. Das Volk des Landes soll ihn steinigen. 3 Ich werde mich gegen diesen Mann wenden und ihn aus seinem Volk beseitigen, denn er hat eins von seinen Kindern dem Moloch gegeben, mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entweiht. 4 Und wenn das Volk des Landes die Augen vor diesem Mann verschließt, der einen seiner Nachkommen dem Moloch opferte, wenn es ihn nicht tötet, 5 dann werde ich selbst mich gegen diesen Mann und seine Sippe wenden und gegen alle, die es ihm nachmachen und sich mit dem Moloch einlassen. Ich werde sie aus ihrem Volk beseitigen. 6 Ich werde mich auch gegen jede Person stellen, die sich mit Totengeistern oder Wahrsagern einlässt, und sie aus ihrem Volk beseitigen. (3. Mose 19.31) 7 So sondert euch von alldem ab und lebt heilig, denn ich bin Jahwe, euer Gott! (3. Mose 19.2) 8 Ihr sollt euch nach meinen Ordnungen richten! Ich bin Jahwe, der euch heiligt! (3. Mose 19.37) 9 Jeder, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm selbst. (2. Mose 21.17) 10 Wenn jemand mit der Frau eines anderen Ehebruch begeht, müssen beide getötet werden: der Ehebrecher und die Ehebrecherin. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 Und wenn jemand mit einer der Frauen seines Vaters schläft, hat er die Scham seines Vaters entblößt. Beide müssen getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide getötet werden. Sie haben sich auf schändliche Weise befleckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 13 Wenn ein Mann mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hat, haben sich beide auf abscheuliche Weise vergangen. Sie müssen getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 14 Wenn ein Mann eine Frau und ihre Mutter heiratet, ist das ein schändliches Vergehen. Man soll ihn und beide Frauen verbrennen. Etwas so Schändliches darf es bei euch nicht geben. 15 Wenn ein Mann mit einem Vieh geschlechtlich verkehrt, muss er getötet werden. Auch das Tier müsst ihr umbringen. 16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Stück Vieh nähert, um mit ihm geschlechtlich zu verkehren, müsst ihr die Frau und das Tier umbringen. Sie müssen unbedingt getötet werden. Die Blutschuld für ihren Tod lastet auf ihnen selbst. 17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, eine Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, dann ist das eine Schandtat. Beide sollen vor dem versammelten Volk getötet werden. Der Mann hat die Scham seiner Schwester aufgedeckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm. 18 Wenn ein Mann mit einer menstruierenden Frau schläft und so ihre Scham entblößt, hat er ihre Quelle entblößt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt. Beide müssen von ihrem Volk beseitigt werden. 19 Auch die Scham der Schwester deiner Mutter oder der Schwester deines Vaters darfst du nicht aufdecken. Denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt. Beide müssen ihre Schuld tragen. 20 Wenn ein Mann mit der Frau seines Onkels schläft, hat er die Scham seines Onkels entblößt. Die beiden müssen ihre Sünde tragen und sollen kinderlos sterben. 21 Wenn jemand mit der Frau seines Bruders schläft, ist das eine Befleckung. Er hat die Scham seines Bruders entblößt. Sie werden kinderlos bleiben. 22 Haltet euch an meine Ordnungen und lebt nach meinen Geboten, damit euch das Land, in das ich euch bringen will, nicht ausspuckt. 23 Ihr sollt die Sitten der Leute, die ich vor euch vertreibe, nicht annehmen. Denn sie haben all diese Dinge getan und ekelten mich damit an. 24 Deshalb habe ich zu euch gesagt: 'Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, euch werde ich das Land geben, das von Milch und Honig überfließt.' Ich bin Jahwe, euer Gott! Ich habe euch zu einem besonderen Volk gemacht. 25 Ihr sollt zwischen reinen und unreinen Tieren unterscheiden, zwischen unreinen und reinen Vögeln, und euch selbst nicht zum Abscheu machen durch das Vieh, die Vögel und das, was sich auf dem Erdboden regt, was von mir für unrein erklärt wurde. (3. Mose 11.1) 26 Ihr sollt heilig für mich sein, denn ich, Jahwe, bin heilig. Ich habe euch von den Völkern unterschieden, dass ihr mir gehört. 27 Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Toten- oder Wahrsagegeist ist, müssen sie getötet werden. Man soll sie steinigen. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen." (2. Mose 22.17)