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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Psalm - Kapitel 116

1 Ich liebe Jahwe, denn er hört meine Stimme, / hört mein flehendes Rufen. 2 Er neigte sein Ohr und hörte mir zu. / So lange ich lebe, verkünde ich das. 3 Gefangen war ich in Stricken des Todes, / getroffen von den Schrecken seiner Macht, / versunken in Elend und Angst. (Psalm 18.6) (Psalm 116.8) 4 Da rief ich den Namen Jahwes an: / "Ach, Jahwe, rette mein Leben!" 5 Jahwe ist gütig und gerecht, / unser Gott ist voll Erbarmen. 6 Jahwe behütet den, der ihm einfältig traut. / Ich war ganz elend, und er hat mir geholfen. 7 Beruhige dich, meine Seele, / denn Jahwe hat dir Gutes getan. (Psalm 42.6) 8 Ja, du hast mein Leben vom Tod gerettet, / mein Auge von den Tränen / und meinen Fuß vom Sturz. 9 Ich darf bleiben im Land der Lebendigen / und leben in der Nähe Jahwes. (Psalm 27.13) (Psalm 56.14) 10 Ich habe ihm immer vertraut, / obwohl ich sagte: "Ich liege am Boden!" (2. Korinther 4.13) 11 und voll Bestürzung rief: / "Sie lügen alle, die Menschen!" (Römer 3.4) 12 Wie kann ich Jahwe vergelten, / was er mir Gutes getan? 13 Den Becher der Rettung will ich erheben / und anrufen den Namen Jahwes. 14 Meine Versprechen, die löse ich ein / in Gegenwart all seines Volkes. (Psalm 22.26) 15 Kostbar in den Augen Jahwes / ist der Tod seiner Frommen. (Psalm 72.14) 16 Jahwe, ich bin wirklich dein Knecht, / dein Knecht und der Sohn deiner Magd! / Meine Fesseln hast du gelöst. 17 Opfer des Lobes will ich dir bringen, / anrufen den Namen Jahwes. 18 Meine Versprechen, die löse ich ein / in Gegenwart all seines Volkes, 19 in den Vorhöfen des Hauses Jahwes, / Jerusalem, mitten in dir. / Halleluja!