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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Jesaja - Kapitel 25

1 Jahwe, du bist mein Gott! / Dich will ich erheben und deinen Namen preisen! / Denn du hast Wunder vollbracht nach deinem Beschluss, / der schon lange gefasst und nun in wahrhaftiger Treue ausgeführt ist. 2 Die Stadt hast du zum Steinhaufen gemacht, / die starke Burg zu einem Trümmerfeld. / Die Paläste der Fremden bewohnt keiner mehr. / Die Stadt wird niemals wieder aufgebaut. 3 Nun ehrt dich ein mächtiges Volk, / die Städte gewalttätiger Stämme fürchten dich. 4 Denn du bist die Festung des Schwachen, / die Zuflucht des Armen in seiner Not, / ein Schutzdach vor dem Wolkenbruch, / ein Schatten vor der Sonnenglut, / wenn die Wut der Tyrannen wie ein Wetter gegen eine Mauer tobt (Jesaja 4.6) 5 und wie glühende Hitze den ausgedörrten Boden verbrennt. / Du hast ihr Toben zum Schweigen gebracht. / Wie der Schatten einer Wolke die Hitze dämpft, / so dämpftest du ihr Siegesgeschrei. 6 Hier auf dem Zionsberg wird es geschehen: / Jahwe, der allmächtige Gott, wird alle Völker zum Fest einladen, / zu einem Mahl mit feinsten Speisen und einem guten Tropfen, / mit kräftigen, köstlichen Gerichten / und gut gelagertem alten Wein. (Psalm 22.27-30) (Matthäus 22.2) 7 Hier wird er den Schleier zerreißen, der allen Völkern das Gesicht verhüllt, / die Decke entfernen, die auf den Nationen liegt. 8 Den Tod wird er für immer verschlingen / und Jahwe, der Herr, wischt die Tränen von jedem Gesicht / und entfernt die Schmach seines Volkes von der Welt. / Das hat Jahwe zugesagt. (1. Korinther 15.55) (Offenbarung 7.17) 9 An dem Tag wird man sagen: / "Da ist unser Gott! Auf ihn hatten wir unsere Hoffnung gesetzt. / Das ist Jahwe! Wir haben nicht vergeblich gehofft. / Jubeln wir! Freuen wir uns, denn er hat uns die Rettung gebracht!" (Psalm 48.15) 10 Jahwes Hand schützt diesen Berg, / doch Moab wird zertreten im eigenen Land, / so wie man Stroh in der Jauche zertritt. 11 Und rudert er mit seinen Armen darin / wie ein Schwimmer, der sich zu retten versucht, / wird sein Hochmut dennoch niedergedrückt, / auch wenn er sich geschickt dagegen wehrt. 12 Deine hohen, steilen Mauern reißt er ab / und macht alle dem Erdboden gleich.