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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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4. Mose - Kapitel 9

1 Im April des zweiten Jahres nach dem Auszug aus Ägypten redete Jahwe in der Wüste Sinai zu Mose. Er sagte: 2 "Die Israeliten sollen das Passa zur festgesetzten Zeit feiern (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 und zwar am 14. Tag dieses Monats am späten Nachmittag zur festgelegten Zeit. Ihr sollt es nach allen Ordnungen und Vorschriften tun." 4 Mose sagte den Israeliten, dass sie das Passa feiern sollten. 5 So feierten sie das Fest am späten Nachmittag des 14. April in der Wüste Sinai, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. Genauso taten sie es. 6 Es gab aber Männer, die an einem Toten unrein geworden waren und das Passa an diesem Tag nicht feiern konnten. Sie kamen zu Mose und Aaron (4. Mose 19.11) 7 und sagten zu ihnen: "Wir sind an einem Toten unrein geworden. Warum soll es uns verwehrt sein, die Opfergabe für Jahwe zur festgesetzten Zeit zu bringen?" 8 Mose entgegnete: "Wartet, ich will hören, was Jahwe für euch anordnet." 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn jemand bei euch oder euren nachfolgenden Generationen an einem Toten unrein geworden ist oder sich auf einer weiten Reise befindet und trotzdem Jahwe das Passa feiern will, 11 der soll es am 14. des nächsten Monats am späten Nachmittag tun. Man soll es zu ungesäuerten Broten und bitteren Kräutern essen. 12 Sie dürfen nichts bis zum nächsten Morgen übrig lassen und keinen seiner Knochen zerbrechen. Sie müssen die Passaordnung einhalten. 13 Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, soll von der Volksgemeinschaft beseitigt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen. 14 Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung." 15 An dem Tag, als man die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, aufrichtete, wurde sie von der Wolke bedeckt - der Wolke, die vom Abend bis zum Morgen wie ein Feuerschein leuchtete. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es ständig: Tagsüber stand die Wolke über der Wohnung, nachts war es der Feuerschein. 17 Immer, wenn die Wolke sich vom Zelt erhob, brachen die Israeliten auf. Und dort, wo die Wolke sich niederließ, lagerten sie. 18 Nach dem Befehl Jahwes brachen die Israeliten auf und nach seinem Befehl schlugen sie ihr Lager auf. Sie blieben immer so lange, wie die Wolke auf dem Zelt ruhte. 19 Wenn die Wolke viele Tage auf der Wohnung stehen blieb, folgten die Israeliten der Weisung Jahwes und machten einen längeren Aufenthalt. 20 Blieb sie nur wenige Tage, zogen sie entsprechend früher weiter, immer nach Jahwes Befehl. 21 Es kam auch vor, dass die Wolke nur eine Nacht blieb oder nur einen Tag und eine Nacht. Wenn die Wolke sich erhob, brachen sie auf. 22 Oder es waren zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit - wenn die Wolke auf der Wohnung ruhte, schlugen die Israeliten ihr Lager auf und blieben so lange, bis sie sich wieder erhob. 23 Nach dem Befehl Jahwes blieben sie und nach dem Befehl Jahwes brachen sie auf. Sie befolgten die Anweisung, die Jahwe ihnen durch Mose gegeben hatte.