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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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3. Mose - Kapitel 21

Anforderungen an die Priester

1 Und Jehova sprach zu Mose: Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und spricht zu ihnen: Keiner von ihnen soll sich wegen einer Leiche verunreinigen unter seinen Völkern: (Hesekiel 44.20) 2 außer wegen seines Blutsverwandten, der ihm nahe steht: wegen seiner Mutter und wegen seines Vaters und wegen seines Sohnes und wegen seiner Tochter und wegen seines Bruders; 3 und wegen seiner Schwester, der Jungfrau, die ihm nahe steht, die noch keines Mannes geworden ist: wegen dieser darf er sich verunreinigen. 4 Er soll sich nicht verunreinigen als Herr unter seinen Völkern, sich zu entweihen. 5 Sie sollen keine Glatze auf ihrem Haupte machen, und den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren, und an ihrem Fleische sollen sie keine Einschnitte machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein, und den Namen ihres Gottes sollen sie nicht entweihen, denn die Feueropfer Jehovas, das Brot ihres Gottes, bringen sie dar; und sie sollen heilig sein. 7 Eine Hure und eine Entehrte sollen sie nicht zum Weibe nehmen, und ein von ihrem Manne verstoßenes Weib sollen sie nicht nehmen; denn heilig ist er seinem Gott. 8 Und du sollst ihn für heilig achten, denn das Brot deines Gottes bringt er dar; er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich Jehova, der euch heiligt. 9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Hurerei entweiht, so entweiht sie ihren Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden. - 10 Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und der geweiht ist, um die heiligen Kleider anzulegen, soll sein Haupt nicht entblößen und soll seine Kleider nicht zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Und er soll zu keiner Leiche kommen; wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen. 12 Und aus dem Heiligtum soll er nicht hinausgehen und nicht entweihen das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin Jehova. 13 Und derselbe soll ein Weib in ihrer Jungfrauschaft nehmen. 14 Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Völkern soll er zum Weibe nehmen. 15 Und er soll seinen Samen nicht entweihen unter seinen Völkern; denn ich bin Jehova, der ihn heiligt. 16 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 17 Rede zu Aaron und sprich: Jemand von deinem Samen bei ihren Geschlechtern, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, um das Brot seines Gottes darzubringen; 18 denn jedermann, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, es sei ein blinder Mann oder ein lahmer oder ein stumpfnasiger, oder der ein Glied zu lang hat, 19 oder ein Mann, der einen Bruch am Fuße oder einen Bruch an der Hand hat, 20 oder ein Höckeriger oder ein Zwerg, oder der einen Flecken an seinem Auge hat, oder der die Krätze oder Flechte, oder der zerdrückte Hoden hat. 21 Jedermann vom Samen Aarons, des Priesters, der ein Gebrechen hat, soll nicht herzutreten, die Feueropfer Jehovas darzubringen; ein Gebrechen ist an ihm, er soll nicht herzutreten, das Brot seines Gottes darzubringen. 22 Das Brot seines Gottes von dem Hochheiligen und von dem Heiligen mag er essen; 23 allein zum Vorhang soll er nicht kommen, und zum Altar soll er nicht nahen, denn ein Gebrechen ist an ihm, daß er nicht meine Heiligtümer entweihe; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. 24 Und so redete Mose zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.