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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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2. Mose - Kapitel 20

Die zehn Gebote

1 Und Gott redete alle diese Worte und sprach: (5. Mose 5.6) (Matthäus 5.17) 2 Ich bin Jehova, dein Gott, der ich dich herausgeführt habe aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft. 3 Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. - (5. Mose 6.4-5) (1. Korinther 8.6) 4 Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, noch irgend ein Gleichnis dessen, was oben im Himmel und was unten auf der Erde und was in den Wassern unter der Erde ist. (3. Mose 26.1) (5. Mose 27.15) (Psalm 97.7) (Jesaja 40.18) (Römer 1.23) 5 Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen und ihnen nicht dienen; denn ich, Jehova, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Ungerechtigkeit der Väter heimsucht an den Kindern, am dritten und am vierten Gliede derer, die mich hassen; (2. Mose 34.7) (Jeremia 31.29-30) (Hesekiel 18.2-3) (Hesekiel 18.20) 6 und der Güte erweist, auf Tausende hin, an denen, die mich lieben und meine Gebote beobachten. - 7 Du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht zu Eitlem aussprechen; denn Jehova wird den nicht für schuldlos halten, der seinen Namen zu Eitlem ausspricht. - (3. Mose 24.16) 8 Gedenke des Sabbathtages, ihn zu heiligen. (2. Mose 16.25) (Hesekiel 20.12) (Markus 2.27-28) (Kolosser 2.16-17) 9 Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun; 10 aber der siebte Tag ist Sabbath dem Jehova, deinem Gott: du sollst keinerlei Werk tun, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, und dein Vieh, und dein Fremdling, der in deinen Toren ist. 11 Denn in sechs Tagen hat Jehova den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was in ihnen ist, und er ruhte am siebten Tage; darum segnete Jehova den Sabbathtag und heiligte ihn. - (1. Mose 2.2-3) 12 Ehre deinen Vater und deine Mutter, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt. - (Matthäus 15.4) (Epheser 6.2-3) 13 Du sollst nicht töten. - (1. Mose 9.5-6) (2. Mose 21.12) (Jakobus 2.11) 14 Du sollst nicht ehebrechen. - (3. Mose 20.10) (Epheser 5.3-5) 15 Du sollst nicht stehlen. - (3. Mose 19.11) (Epheser 4.28) 16 Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten. - (2. Mose 23.1) (Epheser 4.25) 17 Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus; du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch alles, was dein Nächster hat. (Römer 7.7) (Römer 13.9) 18 Und das ganze Volk gewahrte die Donner und die Flammen und den Posaunenschall und den rauchenden Berg. Und als das Volk es gewahrte, zitterten sie und standen von ferne; 19 und sie sprachen zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott möge nicht mit uns reden, daß wir nicht sterben! 20 Da sprach Mose zu dem Volke: Fürchtet euch nicht; denn um euch zu versuchen, ist Gott gekommen, und damit seine Furcht vor eurem Angesicht sei, daß ihr nicht sündiget. 21 Und das Volk stand von ferne; und Mose nahte sich zum Dunkel, wo Gott war. (Hebräer 12.18)

Vorschrift für den Altar

22 Und Jehova sprach zu Mose: Also sollst du zu den Kindern Israel sprechen: Ihr habt gesehen, daß ich vom Himmel her mit euch geredet habe. 23 Ihr sollt nichts neben mir machen, Götter von Silber und Götter von Gold sollt ihr euch nicht machen. 24 Einen Altar von Erde sollst du mir machen und darauf opfern deine Brandopfer und deine Friedensopfer, dein Kleinvieh und deine Rinder; an jedem Orte, wo ich meines Namens werde gedenken lassen, werde ich zu dir kommen und dich segnen. (2. Mose 27.1) (2. Mose 27.8) (2. Mose 29.42-43) (5. Mose 12.5) 25 Und wenn du mir einen Altar von Steinen machst, so sollst du ihn nicht von behauenen Steinen bauen; denn hast du deinen Meißel darüber geschwungen, so hast du ihn entweiht. (5. Mose 27.5) (Josua 8.31) 26 Und du sollst nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit nicht deine Blöße an ihm aufgedeckt werde.