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5. Mose - Kapitel 14

Verbot heidnischer Trauerbräuche. Reine und unreine Tiere

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch kahlscheren zwischen euren Augen wegen eines Toten; (3. Mose 19.27-28) 2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk, und dich hat der HERR erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seiest unter allen Völkern, die auf Erden sind. 3 Du sollst keinen Greuel essen. 4 Das aber ist das Vieh, das ihr essen dürft: Ochsen, Schafe und Ziegen, 5 den Hirsch, die Gazelle, den Damhirsch, den Steinbock, die Antilope, den Auerochs und den Springbock; 6 und alle, welche durchgespaltene, also zwei Klauen haben und auch wiederkäuen, die sollt ihr essen. 7 Doch sollt ihr diese nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die durchgespaltene Hufe haben: das Kamel, den Hasen und den Springhasen; denn wiewohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht durchgespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein. 8 Das Schwein hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Das ist's aber, was ihr essen dürfet von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, sollt ihr essen. 10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein. 11 Esset alle reinen Vögel. 12 Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler; 13 die Weihe, der Bussard und die Falkenarten; 14 die ganze Rabenfamilie; 15 der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 16 das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn; 17 der Pelikan, der Schwan und der Reiher; 18 der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19)

Der Zehnte

22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr. (3. Mose 27.30) 23 Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang. (5. Mose 12.18) 24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen), 25 so setze es in Geld um und binde das Geld in deine Hand und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele gelüstet, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. 27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht vergessen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir. (5. Mose 12.19) 28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre aussondern und es in deinen Toren lassen. (5. Mose 26.12-15) 29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.

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4. Mose - Kapitel 34

1 Jahwe wies Mose an, 2 den Israeliten zu befehlen: "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, dann liegt euer Erbbesitz in folgenden Grenzen: (2. Mose 23.31) 3 Im Süden wird euer Land von der Wüste Zin und dem Gebiet von Edom begrenzt, sodass eure Südgrenze im Osten vom Ende des Salzmeeres ausgeht. (Josua 15.1) 4 Dann soll sie südlich vom Skorpionensteig abbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kadesch-Barnea weiterlaufen. Dann soll sie weiter über Hazar-Addar nach Azmon gehen 5 und von dort bis zum Bach Ägyptens, der zum Mittelmeer hin ausläuft. 6 Eure Westgrenze soll das Küstengebiet des großen Meeres sein. 7 Eure Nordgrenze sollt ihr vom großen Meer bis zum Berg Hor ziehen 8 und weiter bis dorthin, wo es nach Hamat geht. In Zadad soll sie enden. 9 Dann soll die Grenze über Sifron weitergehen und bei Hazar-Enan enden. 10 Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan bis Schefam 11 über den Ort Ribla, östlich von Ajin, bis zu den Höhenzügen am Ostufer des Sees Kinneret. (Lukas 5.1) 12 Dann soll die Grenze zum Jordan hinabgehen und am Salzmeer enden. Das soll euer Land in seinen Grenzen sein." 13 Da befahl Mose den Israeliten: "Das ist das Land, das ihr durch Los als Erbbesitz erhalten sollt. Jahwe hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben. 14 Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten, (4. Mose 32.33) 15 und zwar auf der Ostseite des Jordan, gegenüber von Jericho." 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun sollen das Land an Israel verteilen. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Zur Verteilung sollt ihr noch je einen der Oberen aus jedem Stamm hinzuziehen. 19 Es sind folgende Männer: Kaleb Ben-Jefunne für den Stamm Juda, (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Schemuël Ben-Ammihud für den Stamm Simeon, 21 Elidad Ben-Kislon für den Stamm Benjamin, 22 Fürst Bukki Ben-Jogli für den Stamm Dan, 23 für die Josefstämme: Fürst Hanniël Ben-Efod für den Stamm Manasse 24 und Fürst Kemuël Ben-Schiftan für den Stamm Efraïm, 25 Fürst Elizafan Ben-Parnach für den Stamm Sebulon, 26 Fürst Paltiël Ben-Asan für den Stamm Issachar, 27 Fürst Ahihud Ben-Schelomi für den Stamm Ascher 28 und Fürst Pedahel Ben-Ammihud für den Stamm Naftali." 29 Das sind die, denen Jahwe befahl, den Israeliten ihren Erbbesitz im Land Kanaan auszuteilen.