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5. Mose - Kapitel 14

Verbot heidnischer Trauerbräuche. Reine und unreine Tiere

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch kahlscheren zwischen euren Augen wegen eines Toten; (3. Mose 19.27-28) 2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk, und dich hat der HERR erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seiest unter allen Völkern, die auf Erden sind. 3 Du sollst keinen Greuel essen. 4 Das aber ist das Vieh, das ihr essen dürft: Ochsen, Schafe und Ziegen, 5 den Hirsch, die Gazelle, den Damhirsch, den Steinbock, die Antilope, den Auerochs und den Springbock; 6 und alle, welche durchgespaltene, also zwei Klauen haben und auch wiederkäuen, die sollt ihr essen. 7 Doch sollt ihr diese nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die durchgespaltene Hufe haben: das Kamel, den Hasen und den Springhasen; denn wiewohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht durchgespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein. 8 Das Schwein hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Das ist's aber, was ihr essen dürfet von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, sollt ihr essen. 10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein. 11 Esset alle reinen Vögel. 12 Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler; 13 die Weihe, der Bussard und die Falkenarten; 14 die ganze Rabenfamilie; 15 der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 16 das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn; 17 der Pelikan, der Schwan und der Reiher; 18 der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19)

Der Zehnte

22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr. (3. Mose 27.30) 23 Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang. (5. Mose 12.18) 24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen), 25 so setze es in Geld um und binde das Geld in deine Hand und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele gelüstet, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. 27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht vergessen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir. (5. Mose 12.19) 28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre aussondern und es in deinen Toren lassen. (5. Mose 26.12-15) 29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.

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3. Mose - Kapitel 7

Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig. (3. Mose 5.14) 2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er an den Altar sprengen ringsum. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer. 6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. - 8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Gesetz des Heilsopfers

11 Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt: (3. Mose 3.1) 12 Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl. (3. Mose 22.29) 13 Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer. 14 Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören. 15 Und das Fleisch seines Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden; 17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen. 19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen; 20 aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Verbot des Essens von Fett und Blut

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen. (3. Mose 3.7) 24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen. (2. Mose 22.30) 25 Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh. (3. Mose 3.17) 27 Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Priesteranteil am Opfer

28 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 29 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen. 30 Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 32 Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden. 34 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel. - 35 Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage, da man sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben, 36 das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern. 37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers, (3. Mose 6.13) 38 welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.