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5. Mose - Kapitel 13

Warnung vor falschen Propheten

1 Wenn unter euch ein Prophet oder Träumer aufstehen wird und dir ein Zeichen oder Wunder angibt, (5. Mose 4.2) 2 und das Zeichen oder Wunder eintrifft, davon er dir gesagt hat, indem er sprach: «Lasset uns andern Göttern nachwandeln, die ihr nicht kennt, und laßt uns ihnen dienen!» 3 so sollst du den Worten eines solchen Propheten oder Träumers nicht gehorchen; denn der HERR, euer Gott, versucht euch, damit er erfahre, ob ihr den HERRN, euren Gott, liebet von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 4 Dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr nachwandeln und ihn fürchten und seine Gebote halten und seiner Stimme gehorchen und ihm dienen und ihm anhangen. (5. Mose 8.2) 5 Ein solcher Prophet aber oder ein solcher Träumer soll sterben, weil er Abfall gelehrt hat von dem HERRN, eurem Gott, der euch aus Ägyptenland geführt und dich von dem Diensthause erlöst hat; er hat dich abbringen wollen von dem Wege, den der HERR, dein Gott, geboten hat, darin zu wandeln. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten! 6 Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn, oder deine Tochter oder das Weib an deinem Busen, oder dein Freund, der dir wie deine Seele ist, heimlich überreden und sagen wollte: (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13)

Warnung vor Verführung zum Götzendienst

7 «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern 8 so sollst du nicht einwilligen und ihm nicht gehorchen; dein Auge soll seiner auch nicht schonen, und du sollst dich seiner nicht erbarmen, noch ihn verbergen, 9 sondern du sollst ihn unbedingt umbringen; deine Hand soll als erste an ihm sein, ihn zu töten, und darnach die Hand des ganzen Volks. 10 Man soll ihn zu Tode steinigen; denn er hat gesucht dich abzubringen von dem HERRN, deinem Gott, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt hat. (5. Mose 17.7) 11 Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten, damit niemand mehr solch eine böse Tat in deiner Mitte tue! 12 Wenn du hörst von irgend einer deiner Städte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, um darin zu wohnen, daß man sagt: 13 Es sind etliche Männer, Kinder Belials, aus deiner Mitte hervorgegangen und haben die Bürger ihrer Stadt verführt und gesagt: «Lasset uns gehen und andern Göttern dienen, die ihr nicht kennt!» 14 so sollst du nachforschen und dich erkundigen und fleißig fragen. Und siehe, wenn es sich in Wahrheit findet, daß es gewiß also ist, daß solcher Greuel in deiner Mitte geschehen ist, 15 so sollst du die Bürger jener Stadt mit der Schärfe des Schwertes schlagen, an der Stadt samt allem, was darin ist, den Bann vollstrecken, auch an ihrem Vieh, mit der Schärfe des Schwertes; 16 und alle Beute, die darin gemacht wird, sollst du mitten auf ihrem Markt sammeln und die Stadt samt aller Beute dem HERRN, deinem Gott, gänzlich mit Feuer verbrennen, daß sie ein Schutthaufen bleibe ewiglich; sie soll niemals wieder gebaut werden! (4. Mose 21.2) 17 Und laß nichts von dem, was unter dem Bann ist, an deiner Hand hängen, damit der HERR von dem Grimm seines Zornes lasse und dir Barmherzigkeit erzeige und sich deiner erbarme und dich vermehre, wie er deinen Vätern geschworen hat 18 insofern du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, so daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN, deines Gottes. (Josua 7.1)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)