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5. Mose - Kapitel 12

Ausrottung des Götzendienstes im Land. Der künftige Ort des Heiligtums und Gottesdienstes

1 Dies sind die Satzungen und Rechte, die ihr beobachten sollt, um sie zu tun im Lande, das der HERR, deiner Väter Gott, dir zum Besitz gegeben hat, solange ihr auf Erden lebet. 2 Zerstöret alle Orte, wo die Heiden, die ihr beerben werdet, ihren Göttern gedient haben, es sei auf hohen Bergen oder auf Hügeln oder unter allerlei grünen Bäumen. (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 Und reißet ihre Altäre um und zerbrechet ihre Bildsäulen und verbrennet ihre Astartenbilder mit Feuer und zerschlaget die geschnitzten Bilder ihrer Götter und tilget aus ihren Namen von demselben Ort. 4 Ihr sollt nicht also tun dem HERRN, eurem Gott; 5 sondern an dem Ort, den der HERR, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollt ihr ihn suchen, und dahin sollst du kommen. 6 Dahin bringt eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und eurer Hände Hebopfer, eure Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt von euren Rindern und Schafen. 7 Und daselbst sollt ihr vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und eure Familien, über allem, was ihr mit euren Händen erarbeitet habt, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 8 Ihr sollt nicht also tun, wie wir heute hier tun, ein jeder, was ihn recht dünkt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen, noch zu dem Erbteil, das der HERR, dein Gott, dir geben wird. 10 Ihr werdet aber über den Jordan gehen und im Lande wohnen, das euch der HERR, euer Gott, zum Erbe geben wird, und er wird euch Ruhe schaffen vor allen euren Feinden ringsum, und ihr sollt sicher wohnen. (1. Könige 5.5) 11 Wenn nun der HERR, euer Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, so sollt ihr dorthin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebopfer und alle eure auserlesenen Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet, 12 und ihr sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben keinen Teil noch Erbe mit euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, daß du deine Brandopfer nicht an einem beliebigen Orte opferst, den du sehen wirst; 14 sondern an dem Ort, den der HERR in einem deiner Stämme erwählt, da sollst du deine Brandopfer opfern, und daselbst sollst du alles tun, was ich dir gebiete. 15 Doch magst du schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach aller Lust deiner Seele, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat; Unreine und Reine mögen davon essen, wie von der Gazelle oder dem Hirsch. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) 17 Du darfst aber nicht in deinen Toren essen von den Zehnten deines Korns, deines Mosts und deines Öls, noch von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, noch von irgend einem deiner Gelübde, die du gelobt hast, noch von deinem freiwilligen Opfer, noch von dem Hebopfer deiner Hand; 18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, über alles, was du dir mit deiner Hand erarbeitet hast. (5. Mose 14.23) 19 Und hüte dich, den Leviten zu verlassen, solange du in deinem Lande lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn aber der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er dir versprochen hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen! weil deine Seele gelüstet, Fleisch zu essen, so iß Fleisch nach aller Lust deiner Seele. 21 Ist aber der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen dorthin setze, zu ferne von dir, so schlachte von deinen Rindern oder von deinen Schafen, die der HERR dir gegeben hat (wie ich dir geboten habe) und iß es in deinen Toren nach aller Lust deiner Seele. 22 Wie man die Gazelle oder den Hirsch ißt, magst du es essen; Reine und Unreine dürfen es essen. (5. Mose 12.15) 23 Nur daran halte fest, daß du nicht das Blut essest; denn das Blut ist die Seele; und du sollst die Seele nicht mit dem Fleisch essen. (5. Mose 12.16) 24 So sollst du es nun nicht essen; sondern auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. 25 Du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe, wenn du tun wirst, was in den Augen des HERRN recht ist. 26 Wenn du aber etwas heiligst oder gelobst, was dein ist, so sollst du es nehmen und an den Ort bringen, den der HERR erwählt hat. 27 Und du sollst deine Brandopfer mit Fleisch und Blut auf dem Altar des HERRN, deines Gottes, darbringen. Das Blut deiner Schlachtopfer sollst du auf den Altar des HERRN, deines Gottes, gießen, das Fleisch aber sollst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Behalte und befolge alle diese Worte, die ich dir gebiete, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe ewiglich, wenn du tun wirst, was vor den Augen des HERRN, deines Gottes, recht und gefällig ist. 29 Wenn der HERR, dein Gott, die Heiden vor dir her ausrottet, da, wo du hinkommst sie zu beerben, und wenn du sie beerbt hast und in ihrem Lande wohnst, 30 so hüte dich davor, verstrickt zu werden dadurch, daß du sie nachahmst, da sie doch vor dir her vertilgt worden sind, und ihren Göttern nachzufragen und zu sprechen: Wie dienten diese Heiden ihren Göttern? Ich will auch also tun! (5. Mose 7.16) 31 Du sollst nicht also tun dem HERRN, deinem Gott, denn alles, was ein Greuel ist für den HERRN und was er haßt, haben sie ihren Göttern getan; ja, sogar ihre Söhne und ihre Töchter haben sie ihren Göttern mit Feuer verbrannt! 32 Alles, was ich euch gebiete, das sollt ihr beobachten, es zu tun; ihr sollt nichts dazutun und nichts davontun.

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.