1So sollst du nun den HERRN, deinen Gott, lieben, und seine Ordnung, seine Satzungen, seine Rechte und Gebote beobachten dein Leben lang.2Und ihr sollt heute erkennen (was eure Kinder nicht wissen und nicht gesehen haben) die Zucht des HERRN, eures Gottes, und seine Majestät und seine mächtige Hand und seinen ausgereckten Arm3und seine Zeichen und Werke, die er getan hat unter den Ägyptern an dem Pharao, dem König in Ägypten, und an seinem ganzen Land;4und was er getan hat an der Heeresmacht der Ägypter, an ihren Rossen und Wagen, da er sie mit dem Wasser des Schilfmeers überschwemmte, als sie euch nachjagten, und wie sie der HERR vertilgte, bis auf diesen Tag;(2. Mose 14.25)(2. Mose 14.27)5und was er in der Wüste an euch getan hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid;6auch was er Datan und Abiram tat, den Söhnen Eliabs, des Sohnes Rubens, wie die Erde ihren Mund auftat und sie verschlang samt ihren Familien und Zelten und ihrem ganzen Anhang, inmitten von ganz Israel.(4. Mose 16.31-35)7Ja, eure Augen haben die großen Werke des HERRN gesehen, die er getan hat.8Darum sollt ihr alle Gebote bewahren, die ich euch heute gebiete, daß ihr erstarket und hineinkommet und das Land erblich besitzet, in das ihr hinüberzieht, um es einzunehmen;9und daß ihr lange lebet im Lande, von dem der HERR euren Vätern geschworen hat, daß er es ihnen und ihrem Samen geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt.(2. Mose 3.17)10Denn das Land, da du hinkommst, um es einzunehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, davon ihr ausgezogen seid, da du deinen Samen sätest, und das du mit deinem Fuß wässertest wie einen Gemüsegarten;11sondern das Land, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen, hat Berge und Täler, die Wasser vom Regen des Himmels trinken.12Es ist ein Land, zu welchem der HERR, dein Gott, Sorge trägt; auf welches die Augen des HERRN, deines Gottes, immerdar gerichtet sind, von Anfang bis Ende des Jahres.(Psalm 65.10-11)13Werdet ihr nun meinen Geboten fleißig gehorchen, die ich euch heute gebiete, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und ihm mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele dienet,(3. Mose 26.3)14so will ich eurem Lande Regen geben zu seiner Zeit, Frühregen und Spätregen, daß du dein Korn, deinen Most und dein Öl einsammeln kannst.15Und ich will deinem Vieh auf deinem Felde Gras geben, daß ihr esset und satt werdet.16Hütet euch aber, daß sich euer Herz nicht überreden lasse, daß ihr abtretet und andern Göttern dienet und sie anbetet,17und daß alsdann der Zorn des HERRN über euch entbrenne und den Himmel zuschließe, daß kein Regen komme, und die Erde ihr Gewächs nicht gebe, und ihr bald umkommet auf dem guten Land, das euch der HERR gegeben hat!(3. Mose 26.19)(5. Mose 28.23)
Die Bewahrung von Gottes Wort ist die Voraussetzung zum Sieg
18So fasset nun diese meine Worte zu Herzen und in eure Seele, und bindet sie zum Zeichen auf eure Hände, daß sie ein Schmuck seien zwischen euren Augen.(5. Mose 6.6-9)19Lehret sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst.20Und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore,21auf daß du und deine Kinder lange leben in dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es ihnen geben werde, solange der Himmel über der Erde steht.22Denn wenn ihr dieses ganze Gesetz, das ich euch gebe, getreulich erfüllt und tut und den HERRN, euren Gott, liebet, wenn ihr in allen seinen Wegen wandelt und ihm anhanget,23so wird der HERR alle diese Völker vor euch her vertreiben, so daß ihr größere und stärkere Völker als ihr seid, aus ihrem Besitz verdränget.(5. Mose 7.1-2)24Alle Orte, darauf eure Fußsohle tritt, sollen euer sein; von der Wüste an, vom Libanon und dem Euphratstrom bis an das westliche Meer soll euer Gebiet reichen.25Niemand wird vor euch bestehen; der HERR, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über alle Länder kommen lassen, die ihr betretet, wie er euch versprochen hat.
Gott legt dem Volk Segen und Fluch vor
26Siehe, ich lege euch heute vor den Segen und den Fluch:(5. Mose 30.1)(5. Mose 30.15)27den Segen, wenn ihr den Geboten des HERRN, eures Gottes, die ich euch heute gebiete, gehorsam seid:(5. Mose 28.2)(5. Mose 28.15)28den Fluch aber, wenn ihr den Geboten des HERRN, eures Gottes, nicht gehorsam sein werdet und von dem Wege, den ich euch heute gebiete, abtretet, so daß ihr andern Göttern nachwandelt, die ihr nicht kennet.29Und wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, darein du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen auf dem Berge Garizim sprechen und den Fluch auf dem Berge Ebal.(5. Mose 27.12-13)(Josua 8.33-34)30Sind sie nicht jenseits des Jordan, dort, wo die Sonne untergeht, im Lande der Kanaaniter, die auf dem flachen Felde wohnen, Gilgal gegenüber, bei dem Eichenwald More?(1. Mose 12.6)31Denn ihr werdet über den Jordan gehen, daß ihr hineinkommt, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat; und ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen.32So achtet nun darauf, daß ihr alle Satzungen und Rechte tut, die ich euch heute vorlege!
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)