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5. Mose - Kapitel 11

Verheißungen und Warnungen

1 So sollst du nun den HERRN, deinen Gott, lieben, und seine Ordnung, seine Satzungen, seine Rechte und Gebote beobachten dein Leben lang. 2 Und ihr sollt heute erkennen (was eure Kinder nicht wissen und nicht gesehen haben) die Zucht des HERRN, eures Gottes, und seine Majestät und seine mächtige Hand und seinen ausgereckten Arm 3 und seine Zeichen und Werke, die er getan hat unter den Ägyptern an dem Pharao, dem König in Ägypten, und an seinem ganzen Land; 4 und was er getan hat an der Heeresmacht der Ägypter, an ihren Rossen und Wagen, da er sie mit dem Wasser des Schilfmeers überschwemmte, als sie euch nachjagten, und wie sie der HERR vertilgte, bis auf diesen Tag; (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 und was er in der Wüste an euch getan hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid; 6 auch was er Datan und Abiram tat, den Söhnen Eliabs, des Sohnes Rubens, wie die Erde ihren Mund auftat und sie verschlang samt ihren Familien und Zelten und ihrem ganzen Anhang, inmitten von ganz Israel. (4. Mose 16.31-35) 7 Ja, eure Augen haben die großen Werke des HERRN gesehen, die er getan hat. 8 Darum sollt ihr alle Gebote bewahren, die ich euch heute gebiete, daß ihr erstarket und hineinkommet und das Land erblich besitzet, in das ihr hinüberzieht, um es einzunehmen; 9 und daß ihr lange lebet im Lande, von dem der HERR euren Vätern geschworen hat, daß er es ihnen und ihrem Samen geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, da du hinkommst, um es einzunehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, davon ihr ausgezogen seid, da du deinen Samen sätest, und das du mit deinem Fuß wässertest wie einen Gemüsegarten; 11 sondern das Land, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen, hat Berge und Täler, die Wasser vom Regen des Himmels trinken. 12 Es ist ein Land, zu welchem der HERR, dein Gott, Sorge trägt; auf welches die Augen des HERRN, deines Gottes, immerdar gerichtet sind, von Anfang bis Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Werdet ihr nun meinen Geboten fleißig gehorchen, die ich euch heute gebiete, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und ihm mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele dienet, (3. Mose 26.3) 14 so will ich eurem Lande Regen geben zu seiner Zeit, Frühregen und Spätregen, daß du dein Korn, deinen Most und dein Öl einsammeln kannst. 15 Und ich will deinem Vieh auf deinem Felde Gras geben, daß ihr esset und satt werdet. 16 Hütet euch aber, daß sich euer Herz nicht überreden lasse, daß ihr abtretet und andern Göttern dienet und sie anbetet, 17 und daß alsdann der Zorn des HERRN über euch entbrenne und den Himmel zuschließe, daß kein Regen komme, und die Erde ihr Gewächs nicht gebe, und ihr bald umkommet auf dem guten Land, das euch der HERR gegeben hat! (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23)

Die Bewahrung von Gottes Wort ist die Voraussetzung zum Sieg

18 So fasset nun diese meine Worte zu Herzen und in eure Seele, und bindet sie zum Zeichen auf eure Hände, daß sie ein Schmuck seien zwischen euren Augen. (5. Mose 6.6-9) 19 Lehret sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst. 20 Und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore, 21 auf daß du und deine Kinder lange leben in dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es ihnen geben werde, solange der Himmel über der Erde steht. 22 Denn wenn ihr dieses ganze Gesetz, das ich euch gebe, getreulich erfüllt und tut und den HERRN, euren Gott, liebet, wenn ihr in allen seinen Wegen wandelt und ihm anhanget, 23 so wird der HERR alle diese Völker vor euch her vertreiben, so daß ihr größere und stärkere Völker als ihr seid, aus ihrem Besitz verdränget. (5. Mose 7.1-2) 24 Alle Orte, darauf eure Fußsohle tritt, sollen euer sein; von der Wüste an, vom Libanon und dem Euphratstrom bis an das westliche Meer soll euer Gebiet reichen. 25 Niemand wird vor euch bestehen; der HERR, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über alle Länder kommen lassen, die ihr betretet, wie er euch versprochen hat.

Gott legt dem Volk Segen und Fluch vor

26 Siehe, ich lege euch heute vor den Segen und den Fluch: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr den Geboten des HERRN, eures Gottes, die ich euch heute gebiete, gehorsam seid: (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 den Fluch aber, wenn ihr den Geboten des HERRN, eures Gottes, nicht gehorsam sein werdet und von dem Wege, den ich euch heute gebiete, abtretet, so daß ihr andern Göttern nachwandelt, die ihr nicht kennet. 29 Und wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, darein du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen auf dem Berge Garizim sprechen und den Fluch auf dem Berge Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Sind sie nicht jenseits des Jordan, dort, wo die Sonne untergeht, im Lande der Kanaaniter, die auf dem flachen Felde wohnen, Gilgal gegenüber, bei dem Eichenwald More? (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr werdet über den Jordan gehen, daß ihr hineinkommt, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat; und ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 So achtet nun darauf, daß ihr alle Satzungen und Rechte tut, die ich euch heute vorlege!

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.