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4. Mose - Kapitel 9

Die Passahfeier in der Wüste Sinai

1 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel das Passah zur bestimmten Zeit halten! (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 Am vierzehnten Tage dieses Monats, gegen Abend, sollt ihr es halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Rechten haltet es. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten. 5 Und sie hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats, gegen Abend, in der Wüste Sinai. Ganz wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein von einem entseelten Menschen, so daß sie das Passah an demselben Tage nicht halten konnten; sie traten vor Mose und Aaron an demselben Tag und sprachen: (4. Mose 19.11) 7 Wir sind unrein von einem entseelten Menschen. Warum sollen wir zu kurz kommen, daß wir des HERRN Opfergabe nicht herzubringen dürfen unter den Kindern Israel zur bestimmten Zeit? 8 Mose sprach zu ihnen: Wartet, bis ich vernehme, was euch der HERR gebietet! 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand von euch oder von euren Nachkommen durch einen Entseelten unrein wird oder fern auf der Reise ist, so soll er gleichwohl dem HERRN das Passah halten. 11 Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen, 12 und sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch kein Bein daran zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten. 13 Wer aber rein und nicht auf der Reise ist, und läßt es anstehen, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden, weil sie des HERRN Opfergabe nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; sie soll ihre Sünde tragen! 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.

Die Wolke des HERRN führt das Volk

15 An dem Tage aber, als die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte die Wolke die Wohnung der Hütte des Zeugnisses, und vom Abend bis zum Morgen war sie über der Wohnung anzusehen wie Feuer. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es beständig; die Wolke bedeckte sie, aber bei Nacht war sie anzusehen wie Feuer. 17 Sooft sich die Wolke von der Hütte erhob, brachen die Kinder Israel auf; wo aber die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Gebot des HERRN brachen die Kinder Israel auf, und nach dem Gebot des Herrn lagerten sie sich; solange die Wolke auf der Wohnung blieb, solange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage lang auf der Wohnung verharrte, so beachteten die Kinder Israel den Wink des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn es vorkam, daß die Wolke nur etliche Tage auf der Wohnung blieb, so lagerten sie sich doch nach dem Gebot des HERRN und zogen nach dem Gebot des HERRN. 21 Und wenn es auch vorkam, daß die Wolke nur vom Abend bis zum Morgen blieb und sich alsdann erhob, so zogen sie; und wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit auf der Wohnung verblieb, so lagerten sich die Kinder Israel und zogen nicht; erst wenn sie sich erhob, so zogen sie. 23 Nach dem Befehl des HERRN lagerten sie sich, und nach dem Befehl des HERRN zogen sie; sie achteten auf den Wink des HERRN, gemäß dem Befehl des HERRN, durch Mose.

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5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)