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4. Mose - Kapitel 9

Die Passahfeier in der Wüste Sinai

1 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel das Passah zur bestimmten Zeit halten! (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 Am vierzehnten Tage dieses Monats, gegen Abend, sollt ihr es halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Rechten haltet es. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten. 5 Und sie hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats, gegen Abend, in der Wüste Sinai. Ganz wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein von einem entseelten Menschen, so daß sie das Passah an demselben Tage nicht halten konnten; sie traten vor Mose und Aaron an demselben Tag und sprachen: (4. Mose 19.11) 7 Wir sind unrein von einem entseelten Menschen. Warum sollen wir zu kurz kommen, daß wir des HERRN Opfergabe nicht herzubringen dürfen unter den Kindern Israel zur bestimmten Zeit? 8 Mose sprach zu ihnen: Wartet, bis ich vernehme, was euch der HERR gebietet! 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand von euch oder von euren Nachkommen durch einen Entseelten unrein wird oder fern auf der Reise ist, so soll er gleichwohl dem HERRN das Passah halten. 11 Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen, 12 und sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch kein Bein daran zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten. 13 Wer aber rein und nicht auf der Reise ist, und läßt es anstehen, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden, weil sie des HERRN Opfergabe nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; sie soll ihre Sünde tragen! 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.

Die Wolke des HERRN führt das Volk

15 An dem Tage aber, als die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte die Wolke die Wohnung der Hütte des Zeugnisses, und vom Abend bis zum Morgen war sie über der Wohnung anzusehen wie Feuer. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es beständig; die Wolke bedeckte sie, aber bei Nacht war sie anzusehen wie Feuer. 17 Sooft sich die Wolke von der Hütte erhob, brachen die Kinder Israel auf; wo aber die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Gebot des HERRN brachen die Kinder Israel auf, und nach dem Gebot des Herrn lagerten sie sich; solange die Wolke auf der Wohnung blieb, solange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage lang auf der Wohnung verharrte, so beachteten die Kinder Israel den Wink des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn es vorkam, daß die Wolke nur etliche Tage auf der Wohnung blieb, so lagerten sie sich doch nach dem Gebot des HERRN und zogen nach dem Gebot des HERRN. 21 Und wenn es auch vorkam, daß die Wolke nur vom Abend bis zum Morgen blieb und sich alsdann erhob, so zogen sie; und wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit auf der Wohnung verblieb, so lagerten sich die Kinder Israel und zogen nicht; erst wenn sie sich erhob, so zogen sie. 23 Nach dem Befehl des HERRN lagerten sie sich, und nach dem Befehl des HERRN zogen sie; sie achteten auf den Wink des HERRN, gemäß dem Befehl des HERRN, durch Mose.

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3. Mose - Kapitel 22

Verordnungen über das Essen der Opfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova. 3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova. 4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht; (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat: 6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden; (3. Mose 11.24-25) 7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot. 8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova. (2. Mose 22.30) 9 Und sie sollen meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt. 10 Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen. 11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen. 12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen. 13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen. 14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, 16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. (3. Mose 22.9) 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, - 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein. 26 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. - (2. Mose 22.29) 28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage. (5. Mose 22.6-7) 29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern: 30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova. (3. Mose 7.15) 31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel. (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.