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4. Mose - Kapitel 9

Die Passahfeier in der Wüste Sinai

1 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel das Passah zur bestimmten Zeit halten! (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 Am vierzehnten Tage dieses Monats, gegen Abend, sollt ihr es halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Rechten haltet es. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten. 5 Und sie hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats, gegen Abend, in der Wüste Sinai. Ganz wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein von einem entseelten Menschen, so daß sie das Passah an demselben Tage nicht halten konnten; sie traten vor Mose und Aaron an demselben Tag und sprachen: (4. Mose 19.11) 7 Wir sind unrein von einem entseelten Menschen. Warum sollen wir zu kurz kommen, daß wir des HERRN Opfergabe nicht herzubringen dürfen unter den Kindern Israel zur bestimmten Zeit? 8 Mose sprach zu ihnen: Wartet, bis ich vernehme, was euch der HERR gebietet! 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand von euch oder von euren Nachkommen durch einen Entseelten unrein wird oder fern auf der Reise ist, so soll er gleichwohl dem HERRN das Passah halten. 11 Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen, 12 und sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch kein Bein daran zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten. 13 Wer aber rein und nicht auf der Reise ist, und läßt es anstehen, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden, weil sie des HERRN Opfergabe nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; sie soll ihre Sünde tragen! 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.

Die Wolke des HERRN führt das Volk

15 An dem Tage aber, als die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte die Wolke die Wohnung der Hütte des Zeugnisses, und vom Abend bis zum Morgen war sie über der Wohnung anzusehen wie Feuer. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es beständig; die Wolke bedeckte sie, aber bei Nacht war sie anzusehen wie Feuer. 17 Sooft sich die Wolke von der Hütte erhob, brachen die Kinder Israel auf; wo aber die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Gebot des HERRN brachen die Kinder Israel auf, und nach dem Gebot des Herrn lagerten sie sich; solange die Wolke auf der Wohnung blieb, solange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage lang auf der Wohnung verharrte, so beachteten die Kinder Israel den Wink des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn es vorkam, daß die Wolke nur etliche Tage auf der Wohnung blieb, so lagerten sie sich doch nach dem Gebot des HERRN und zogen nach dem Gebot des HERRN. 21 Und wenn es auch vorkam, daß die Wolke nur vom Abend bis zum Morgen blieb und sich alsdann erhob, so zogen sie; und wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit auf der Wohnung verblieb, so lagerten sich die Kinder Israel und zogen nicht; erst wenn sie sich erhob, so zogen sie. 23 Nach dem Befehl des HERRN lagerten sie sich, und nach dem Befehl des HERRN zogen sie; sie achteten auf den Wink des HERRN, gemäß dem Befehl des HERRN, durch Mose.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. (3. Mose 5.7) 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein. (Lukas 2.24)