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4. Mose - Kapitel 8

Die Lampen des Leuchters

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit Aaron und sprich zu ihm: 2 Wenn du die Lampen aufsetzest, so sollen alle sieben Lampen ihr Licht nach der gegenüberliegenden Seite werfen. (2. Mose 25.31) 3 Und Aaron tat also. Vorn an dem Leuchter setzte er seine Lampen auf, wie der HERR Mose geboten hatte. 4 Der Leuchter aber war ein Werk von getriebenem Gold, sowohl sein Schaft als auch seine Blumen; nach dem Gesichte, welches der HERR Mose gezeigt, hatte man den Leuchter gemacht.

Die Weihe der Leviten

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Nimm die Leviten aus den Kindern Israel und reinige sie! (Maleachi 3.3) 7 Also aber sollst du mit ihnen verfahren, um sie zu reinigen: Du sollst Wasser der Entsündigung auf sie sprengen, und sie sollen ein Schermesser über ihren ganzen Leib gehen lassen und ihre Kleider waschen; so sind sie rein. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Alsdann sollen sie einen jungen Farren nehmen samt seinem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; und einen anderen jungen Farren sollst du zum Sündopfer nehmen. 9 Und sollst die Leviten vor die Stiftshütte bringen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln. 10 Darnach sollst du die Leviten vor den HERRN treten lassen. Und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten stützen. 11 Und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben zum Webopfer seitens der Kinder Israel, daß sie den Dienst des HERRN versehen. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf die Häupter der Farren stützen, dann soll einer zum Sündopfer, der andere dem HERRN zum Brandopfer gemacht werden, um den Leviten Sühne zu erwirken. 13 Und du sollst die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und sie vor dem HERRN zum Webopfer weben. 14 Also sollst du die Leviten von den Kindern Israel scheiden, daß sie mein seien. (4. Mose 3.45) 15 Darnach sollen sie hineingehen, um in der Stiftshütte zu dienen, nachdem du sie gereinigt und zum Webopfer gemacht hast. 16 Denn sie sind mir zum Geschenk übergeben von den Kindern Israel; ich habe sie mir genommen an Stelle aller Erstgeburt von den Kindern Israel. (4. Mose 3.12) 17 Denn alle Erstgeburt der Kinder Israel ist mein, von Menschen und Vieh; an dem Tage, als ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt. (2. Mose 13.2) 18 Und ich habe die Leviten genommen an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, 19 und habe sie Aaron und seinen Söhnen aus den Kindern Israel zum Geschenke gegeben, daß sie den Dienst der Kinder Israel in der Stiftshütte versehen und den Kindern Israel Sühne erwirken, daß die Kinder Israel keine Plage treffe, wenn sie selbst zum Heiligtum nahen wollten. (4. Mose 3.9) 20 Und Mose samt Aaron und der ganzen Gemeinde der Kinder Israel taten solches mit den Leviten; ganz wie der HERR Mose geboten hatte betreffs der Leviten, also taten sie mit ihnen. 21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider. Und Aaron webte sie zum Webopfer vor dem HERRN und erwirkte ihnen Sühne, daß sie rein wurden. (4. Mose 8.11) 22 Darnach gingen sie hinein, daß sie in der Stiftshütte ihr Amt verrichteten vor Aaron und seinen Söhnen; wie der HERR Mose geboten hatte betreffs der Leviten, also taten sie mit ihnen. 23 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 24 Dazu sind die Leviten verpflichtet: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll einer Dienst tun bei der Stiftshütte. (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 Aber vom fünfzigsten Jahre an soll er vom Amt des Dienstes zurücktreten und nicht mehr dienen; 26 er mag seinen Brüdern helfen in der Stiftshütte bei der Verrichtung ihres Amtes; aber Dienst soll er nicht mehr tun. Also sollst du es mit den Leviten halten, ihr Amt betreffend.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)