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4. Mose - Kapitel 8

Die Lampen des Leuchters

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit Aaron und sprich zu ihm: 2 Wenn du die Lampen aufsetzest, so sollen alle sieben Lampen ihr Licht nach der gegenüberliegenden Seite werfen. (2. Mose 25.31) 3 Und Aaron tat also. Vorn an dem Leuchter setzte er seine Lampen auf, wie der HERR Mose geboten hatte. 4 Der Leuchter aber war ein Werk von getriebenem Gold, sowohl sein Schaft als auch seine Blumen; nach dem Gesichte, welches der HERR Mose gezeigt, hatte man den Leuchter gemacht.

Die Weihe der Leviten

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Nimm die Leviten aus den Kindern Israel und reinige sie! (Maleachi 3.3) 7 Also aber sollst du mit ihnen verfahren, um sie zu reinigen: Du sollst Wasser der Entsündigung auf sie sprengen, und sie sollen ein Schermesser über ihren ganzen Leib gehen lassen und ihre Kleider waschen; so sind sie rein. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Alsdann sollen sie einen jungen Farren nehmen samt seinem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; und einen anderen jungen Farren sollst du zum Sündopfer nehmen. 9 Und sollst die Leviten vor die Stiftshütte bringen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln. 10 Darnach sollst du die Leviten vor den HERRN treten lassen. Und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten stützen. 11 Und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben zum Webopfer seitens der Kinder Israel, daß sie den Dienst des HERRN versehen. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf die Häupter der Farren stützen, dann soll einer zum Sündopfer, der andere dem HERRN zum Brandopfer gemacht werden, um den Leviten Sühne zu erwirken. 13 Und du sollst die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und sie vor dem HERRN zum Webopfer weben. 14 Also sollst du die Leviten von den Kindern Israel scheiden, daß sie mein seien. (4. Mose 3.45) 15 Darnach sollen sie hineingehen, um in der Stiftshütte zu dienen, nachdem du sie gereinigt und zum Webopfer gemacht hast. 16 Denn sie sind mir zum Geschenk übergeben von den Kindern Israel; ich habe sie mir genommen an Stelle aller Erstgeburt von den Kindern Israel. (4. Mose 3.12) 17 Denn alle Erstgeburt der Kinder Israel ist mein, von Menschen und Vieh; an dem Tage, als ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt. (2. Mose 13.2) 18 Und ich habe die Leviten genommen an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, 19 und habe sie Aaron und seinen Söhnen aus den Kindern Israel zum Geschenke gegeben, daß sie den Dienst der Kinder Israel in der Stiftshütte versehen und den Kindern Israel Sühne erwirken, daß die Kinder Israel keine Plage treffe, wenn sie selbst zum Heiligtum nahen wollten. (4. Mose 3.9) 20 Und Mose samt Aaron und der ganzen Gemeinde der Kinder Israel taten solches mit den Leviten; ganz wie der HERR Mose geboten hatte betreffs der Leviten, also taten sie mit ihnen. 21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider. Und Aaron webte sie zum Webopfer vor dem HERRN und erwirkte ihnen Sühne, daß sie rein wurden. (4. Mose 8.11) 22 Darnach gingen sie hinein, daß sie in der Stiftshütte ihr Amt verrichteten vor Aaron und seinen Söhnen; wie der HERR Mose geboten hatte betreffs der Leviten, also taten sie mit ihnen. 23 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 24 Dazu sind die Leviten verpflichtet: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll einer Dienst tun bei der Stiftshütte. (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 Aber vom fünfzigsten Jahre an soll er vom Amt des Dienstes zurücktreten und nicht mehr dienen; 26 er mag seinen Brüdern helfen in der Stiftshütte bei der Verrichtung ihres Amtes; aber Dienst soll er nicht mehr tun. Also sollst du es mit den Leviten halten, ihr Amt betreffend.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.