zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 7

Opfergaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Es begab sich aber des Tages, da Mose die Wohnung völlig aufgerichtet und sie samt allen ihren Geräten gesalbt und geheiligt hatte, als er auch den Altar samt allen seinen Geräten gesalbt und geheiligt hatte; (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, jene Stammesfürsten, welche der Musterung vorstanden. 3 Sie brachten aber als ihre Opfergabe vor den HERRN: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten, und je ein Rind von jedem; die brachten sie vor der Wohnung dar. 4 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 5 Nimm es von ihnen an, daß es verwendet werde zum Dienst an der Stiftshütte, und gib es den Leviten nach Bedürfnis ihres Dienstes. 6 Da nahm Mose die Wagen und Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson für ihren Dienst; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Kindern Merari für ihren Dienst unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten. 10 Und die Fürsten brachten das, was zur Einweihung des Altars dienen sollte am Tage, als er gesalbt ward; und sie brachten ihre Opfer herzu vor den Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Der HERR aber sprach zu Mose: Jeder Fürst soll an dem für ihn bestimmten Tag seine Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Da brachte am ersten Tag seine Opfergabe herzu Nahasson, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Seine Opfergabe aber war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer, ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nahassons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Netaneel, der Sohn Zuars, der Fürst der Kinder Issaschar. 19 Er brachte als seine Opfergabe herzu: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 21 und einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Netaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage opferte der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage opferten der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage opferte der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Schekel Goldes schwer, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Selumiels, des Sohnes Zuri-Schaddais. 42 Am sechsten Tage opferte der Fürst der Kinder Gad, Eliasaph, der Sohn Deguels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage opferte der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage opferte der Fürst der Kinder Manasse, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage opferte der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage opferte der Fürst der Kinder Dan, Achieser, der Sohn Ammi-Schaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Achiesers, des Sohnes Ammi-Schaddais. 72 Am elften Tage opferte der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage opferte der Fürst der Kinder Naphtali, Ahira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Gabe für die Einweihung des Altars am Tage, da er gesalbt ward, von seiten der Fürsten Israels: Zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengbecken, zwölf goldene Schalen; 85 also daß jede Schüssel hundertunddreißig Schekel Silber und jedes Sprengbecken siebzig Schekel wog und die Summe alles Silbers an Geschirren zweitausendvierhundert Schekel betrug, nach dem Schekel des Heiligtums. 86 Und von den zwölf goldenen Schalen voll Räucherwerk wog jede zehn Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, also daß die Summe des Goldes an den Schalen hundertundzwanzig Schekel betrug. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer war zwölf Farren, dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, samt ihrem Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden. 89 Und wenn Mose in die Stiftshütte ging, um mit Ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden vom Sühndeckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses ist, zwischen den beiden Cherubim; und Er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)