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4. Mose - Kapitel 7

Opfergaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Es begab sich aber des Tages, da Mose die Wohnung völlig aufgerichtet und sie samt allen ihren Geräten gesalbt und geheiligt hatte, als er auch den Altar samt allen seinen Geräten gesalbt und geheiligt hatte; 1 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, jene Stammesfürsten, welche der Musterung vorstanden. 3 Sie brachten aber als ihre Opfergabe vor den HERRN: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten, und je ein Rind von jedem; die brachten sie vor der Wohnung dar. 4 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 5 Nimm es von ihnen an, daß es verwendet werde zum Dienst an der Stiftshütte, und gib es den Leviten nach Bedürfnis ihres Dienstes. 6 Da nahm Mose die Wagen und Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson für ihren Dienst; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Kindern Merari für ihren Dienst unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 2, 3, 4 9 Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten. 10 Und die Fürsten brachten das, was zur Einweihung des Altars dienen sollte am Tage, als er gesalbt ward; und sie brachten ihre Opfer herzu vor den Altar. 5 11 Der HERR aber sprach zu Mose: Jeder Fürst soll an dem für ihn bestimmten Tag seine Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. 6, 7 12 Da brachte am ersten Tag seine Opfergabe herzu Nahasson, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Seine Opfergabe aber war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer, ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nahassons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Netaneel, der Sohn Zuars, der Fürst der Kinder Issaschar. 19 Er brachte als seine Opfergabe herzu: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 21 und einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Netaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage opferte der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage opferten der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage opferte der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Schekel Goldes schwer, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Selumiels, des Sohnes Zuri-Schaddais. 42 Am sechsten Tage opferte der Fürst der Kinder Gad, Eliasaph, der Sohn Deguels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage opferte der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage opferte der Fürst der Kinder Manasse, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage opferte der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage opferte der Fürst der Kinder Dan, Achieser, der Sohn Ammi-Schaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Achiesers, des Sohnes Ammi-Schaddais. 72 Am elften Tage opferte der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage opferte der Fürst der Kinder Naphtali, Ahira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Gabe für die Einweihung des Altars am Tage, da er gesalbt ward, von seiten der Fürsten Israels: Zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengbecken, zwölf goldene Schalen; 85 also daß jede Schüssel hundertunddreißig Schekel Silber und jedes Sprengbecken siebzig Schekel wog und die Summe alles Silbers an Geschirren zweitausendvierhundert Schekel betrug, nach dem Schekel des Heiligtums. 86 Und von den zwölf goldenen Schalen voll Räucherwerk wog jede zehn Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, also daß die Summe des Goldes an den Schalen hundertundzwanzig Schekel betrug. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer war zwölf Farren, dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, samt ihrem Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden. 89 Und wenn Mose in die Stiftshütte ging, um mit Ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden vom Sühndeckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses ist, zwischen den beiden Cherubim; und Er redete zu ihm. 8, 9 

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 10, 11, 12 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 13, 14, 15 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 16 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 20, 21 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 22, 23 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 24, 25 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 26, 27, 28 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 29, 30, 31 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 32 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 33 

Querverweise

1 2. Mose 40.9-10: Und du sollst das Salböl nehmen und die Wohnung salben, samt allem, was darin ist, und du sollst sie weihen und alle ihre Geräte, daß sie heilig sei.

2 2. Mose 38.21: Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters,

3 4. Mose 4.28: Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

4 4. Mose 4.33: Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

5 2. Chronik 7.9: und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang.

6 4. Mose 1.4: Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein.

7 4. Mose 2.3: Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs;

8 2. Mose 25.21-22: Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun.

9 1. Samuel 3.3: Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war.

10 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

11 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

12 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

13 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

14 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

15 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

16 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

17 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

18 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

19 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

20 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

21 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

22 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

23 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

24 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

25 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

26 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

27 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

28 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

29 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

30 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

31 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

32 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

33 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.