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4. Mose - Kapitel 7

Opfergaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Es begab sich aber des Tages, da Mose die Wohnung völlig aufgerichtet und sie samt allen ihren Geräten gesalbt und geheiligt hatte, als er auch den Altar samt allen seinen Geräten gesalbt und geheiligt hatte; (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, jene Stammesfürsten, welche der Musterung vorstanden. 3 Sie brachten aber als ihre Opfergabe vor den HERRN: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten, und je ein Rind von jedem; die brachten sie vor der Wohnung dar. 4 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 5 Nimm es von ihnen an, daß es verwendet werde zum Dienst an der Stiftshütte, und gib es den Leviten nach Bedürfnis ihres Dienstes. 6 Da nahm Mose die Wagen und Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson für ihren Dienst; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Kindern Merari für ihren Dienst unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten. 10 Und die Fürsten brachten das, was zur Einweihung des Altars dienen sollte am Tage, als er gesalbt ward; und sie brachten ihre Opfer herzu vor den Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Der HERR aber sprach zu Mose: Jeder Fürst soll an dem für ihn bestimmten Tag seine Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Da brachte am ersten Tag seine Opfergabe herzu Nahasson, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Seine Opfergabe aber war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer, ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nahassons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Netaneel, der Sohn Zuars, der Fürst der Kinder Issaschar. 19 Er brachte als seine Opfergabe herzu: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 21 und einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Netaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage opferte der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage opferten der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage opferte der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Schekel Goldes schwer, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Selumiels, des Sohnes Zuri-Schaddais. 42 Am sechsten Tage opferte der Fürst der Kinder Gad, Eliasaph, der Sohn Deguels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage opferte der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage opferte der Fürst der Kinder Manasse, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage opferte der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage opferte der Fürst der Kinder Dan, Achieser, der Sohn Ammi-Schaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Achiesers, des Sohnes Ammi-Schaddais. 72 Am elften Tage opferte der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage opferte der Fürst der Kinder Naphtali, Ahira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Gabe für die Einweihung des Altars am Tage, da er gesalbt ward, von seiten der Fürsten Israels: Zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengbecken, zwölf goldene Schalen; 85 also daß jede Schüssel hundertunddreißig Schekel Silber und jedes Sprengbecken siebzig Schekel wog und die Summe alles Silbers an Geschirren zweitausendvierhundert Schekel betrug, nach dem Schekel des Heiligtums. 86 Und von den zwölf goldenen Schalen voll Räucherwerk wog jede zehn Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, also daß die Summe des Goldes an den Schalen hundertundzwanzig Schekel betrug. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer war zwölf Farren, dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, samt ihrem Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden. 89 Und wenn Mose in die Stiftshütte ging, um mit Ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden vom Sühndeckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses ist, zwischen den beiden Cherubim; und Er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.