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4. Mose - Kapitel 7

Opfergaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Es begab sich aber des Tages, da Mose die Wohnung völlig aufgerichtet und sie samt allen ihren Geräten gesalbt und geheiligt hatte, als er auch den Altar samt allen seinen Geräten gesalbt und geheiligt hatte; (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, jene Stammesfürsten, welche der Musterung vorstanden. 3 Sie brachten aber als ihre Opfergabe vor den HERRN: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten, und je ein Rind von jedem; die brachten sie vor der Wohnung dar. 4 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 5 Nimm es von ihnen an, daß es verwendet werde zum Dienst an der Stiftshütte, und gib es den Leviten nach Bedürfnis ihres Dienstes. 6 Da nahm Mose die Wagen und Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson für ihren Dienst; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Kindern Merari für ihren Dienst unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten. 10 Und die Fürsten brachten das, was zur Einweihung des Altars dienen sollte am Tage, als er gesalbt ward; und sie brachten ihre Opfer herzu vor den Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Der HERR aber sprach zu Mose: Jeder Fürst soll an dem für ihn bestimmten Tag seine Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Da brachte am ersten Tag seine Opfergabe herzu Nahasson, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Seine Opfergabe aber war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer, ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nahassons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Netaneel, der Sohn Zuars, der Fürst der Kinder Issaschar. 19 Er brachte als seine Opfergabe herzu: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 21 und einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Netaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage opferte der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage opferten der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage opferte der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Schekel Goldes schwer, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Selumiels, des Sohnes Zuri-Schaddais. 42 Am sechsten Tage opferte der Fürst der Kinder Gad, Eliasaph, der Sohn Deguels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage opferte der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage opferte der Fürst der Kinder Manasse, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage opferte der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage opferte der Fürst der Kinder Dan, Achieser, der Sohn Ammi-Schaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Achiesers, des Sohnes Ammi-Schaddais. 72 Am elften Tage opferte der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage opferte der Fürst der Kinder Naphtali, Ahira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Gabe für die Einweihung des Altars am Tage, da er gesalbt ward, von seiten der Fürsten Israels: Zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengbecken, zwölf goldene Schalen; 85 also daß jede Schüssel hundertunddreißig Schekel Silber und jedes Sprengbecken siebzig Schekel wog und die Summe alles Silbers an Geschirren zweitausendvierhundert Schekel betrug, nach dem Schekel des Heiligtums. 86 Und von den zwölf goldenen Schalen voll Räucherwerk wog jede zehn Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, also daß die Summe des Goldes an den Schalen hundertundzwanzig Schekel betrug. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer war zwölf Farren, dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, samt ihrem Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden. 89 Und wenn Mose in die Stiftshütte ging, um mit Ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden vom Sühndeckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses ist, zwischen den beiden Cherubim; und Er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.