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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.

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Sprüche - Kapitel 21

1 Wie ein Wasserlauf ist das Herz des Königs in Jahwes Hand; / er lenkt es, wohin er auch will. (Psalm 33.15) 2 Der Mensch hält alles, was er tut, für gut, / doch Jahwe prüft die Motive. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12) 3 Ein gottrechtes Leben ist Jahwe mehr wert als geschlachtete Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) 4 Stolze Augen und hochmütige Herzen - das Licht der Gottlosen - sind Sünde. (Jesaja 2.11) 5 Überlegung und Fleiß bringen guten Gewinn, / doch Hast und Eile nichts als Verlust. 6 Durch Betrug erworbener Reichtum / ist wie ein verwehter Dunst, eine tödliche Falle. (Sprüche 10.2) 7 Gewalttat reißt die Gottlosen weg, / denn sie weigern sich, das Rechte zu tun. 8 Verschlungen ist der Weg des Schuldigen, / der Redliche geht den geraden Weg. 9 Besser auf dem Flachdach zu wohnen / als mit einer zänkischen Frau zusammen im Haus. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24) 10 Ein böser Mensch hat Böses im Sinn, / kein Mitgefühl für den Nächsten. 11 Bestraft man den Spötter, lernt ein Unerfahrener daraus; / belehrt man den Weisen, lernt der selber daraus. (Sprüche 19.25) 12 Der Gerechte achtet auf des Gottlosen Haus, / während dieser in sein Unglück stürzt. 13 Wer sein Ohr vor dem Schrei des Schwachen verschließt, / bekommt auch keine Antwort, wenn er einmal ruft. 14 Eine heimliche Gabe besänftigt den Zorn, / ein verborgenes Geschenk den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18) 15 Der Gerechte freut sich, wenn Recht geschieht, / doch der Verbrecher wird in Schrecken versetzt. 16 Ein Mensch, der vom Weg der Einsicht abirrt, / ruht bald in der Versammlung der Schatten. 17 Wer die Festfreude liebt, wird dem Mangel verfallen; / wer aufwändig lebt, wird niemals reich. (Sprüche 23.21) 18 Der Schuldige zahlt das Lösegeld für den Gerechten, / der Betrüger muss für den Redlichen büßen. (Sprüche 11.8) 19 Besser in der Wüste hausen / als Ärger mit einer zänkischen Frau. (Sprüche 21.9) 20 Wertvolle Schätze und duftendes Öl ist in der Wohnung des Weisen, / doch ein Dummer vergeudet es schnell. 21 Wer nach Gerechtigkeit und Güte strebt, / findet Leben, Recht und Ehre. 22 Ein Weiser erobert die Stadt der Starken / und stürzt das Bollwerk ihrer Sicherheit. (Sprüche 24.5) 23 Wer den Mund hält, / hält sich Probleme vom Hals. (Sprüche 13.3) 24 Der stolze Übermütige - man nennt ihn Spötter - spielt mit böser Überheblichkeit. 25 Den Faulen bringen seine Wünsche um, / denn seine Hände wollen nichts tun. (Sprüche 13.3) 26 Es begehrt die Begierde den ganzen Tag, / doch der Gerechte gibt und kann großzügig sein. 27 Das Opfer des Frevlers ist Jahwe ein Gräuel, / besonders wenn er es für Schandtaten bringt. (Sprüche 15.8) 28 Ein falscher Zeuge geht zugrunde, / doch wer zuhört, redet mit Erfolg. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9) 29 Der Frevler macht ein freches Gesicht, / der Gerechte hat einen sicheren Gang. 30 Keine Weisheit, kein Verstand, / kein Rat besteht vor Jahwe. (Psalm 33.10-11) 31 Das Pferd wird gerüstet für den Tag der Schlacht, / doch der Sieg ist die Sache Jahwes. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)