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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.

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Jesaja - Kapitel 63

1 "Wer kommt da vom Edomiterland, / aus Bozra mit grellrotem Gewand? / Er schreitet in prächtigen Kleidern daher, / stolz in seiner gewaltigen Kraft." / "Ich bin es, der Gerechtigkeit verkündet / und der die Macht zum Retten hat!" (Jesaja 42.1) (Jesaja 42.3) 2 "Warum ist dein Gewand so rot? / Hast du Trauben in der Kelter zerstampft?" (Offenbarung 19.13) 3 "Ja, ich trat die Kelter ganz allein, / von den Völkern war niemand dabei. / Ich trat sie zusammen in meinem Zorn, / zerstampfte sie in meinem Grimm. / Ihr Saft ist an meine Kleider gespritzt, / ich besudelte mein ganzes Gewand. (Offenbarung 14.20) (Joel 4.13) 4 Ein Tag der Rache lag mir im Sinn, / und das Jahr der Erlösung war gekommen. (Jesaja 13.9) (Jesaja 34.8) (Jesaja 61.2) 5 Ich blickte umher, doch niemand half. / Ich wunderte mich sehr, doch keiner unterstützte mich. / Da half mir mein eigener Arm, / und mein Zorn gab mir die Kraft. (Jesaja 59.16) 6 Ich zertrat die Völker in meinem Zorn, / zerstampfte sie in meinem Grimm / und ließ ihren Saft im Boden versickern." (Jesaja 51.17) 7 Ich will daran erinnern, wie Jahwe uns seine Gnade erwies, / will denken an die Ruhmestaten des Herrn, / an alles, was Jahwe für uns tat, / an seine große Güte, die er dem Volk Israel erwies, / und zwar aus seinem Erbarmen heraus / und seiner übergroßen Freundlichkeit. 8 Er sagte: "Gewiss sind sie mein Volk, / Kinder, die nicht enttäuschen!" Und so wurde er ihr Befreier (5. Mose 32.5) (5. Mose 32.20) 9 aus all ihrer Not. / Kein Bote und kein Engel - er selbst hat sie befreit! / Aus Liebe und Erbarmen hat er sie erlöst, / sie aufgehoben und getragen in all den Tagen der frühen Zeit. (2. Mose 33.14-15) 10 Doch sie lehnten sich gegen ihn auf, / betrübten seinen Heiligen Geist. / Da wandelte er sich und wurde ihr Feind / und kämpfte nun selbst gegen sie. 11 Da dachten sie wieder an die vorige Zeit, / als Mose noch in ihrer Mitte war: / "Wo ist der Gott, der den Hirten seiner Schafe aus dem Meer herausgezogen hat? / Wo ist der, der ihm den Heiligen Geist ins Innerste gab, (2. Mose 14.30) 12 der ihm beistand mit seinem gewaltigen Arm, / der das Meer zerteilte vor seinem Volk / und sich so einen ewigen Namen erschuf? 13 Wo ist der, der sie durch die Fluten führte, / wie Pferde durch die Steppe, / sodass niemand ins Stolpern geriet? 14 Wie das Vieh, das ins Tal hinabzieht, / brachte der Geist Jahwes sie zum Ruheplatz. / So hast du dein Volk geführt / und dir einen ruhmvollen Namen gemacht." 15 Blick doch vom Himmel herab! / Sieh her vom Wohnort deiner Majestät und Heiligkeit! / Wo ist dein Liebeseifer für uns, / wo deine unvergleichliche Macht? / Warum hältst du dein Mitleid, dein Erbarmen gegen uns zurück? 16 Du bist doch unser Vater! / Abraham weiß nichts von uns, / und Israel würde uns nicht einmal kennen. / Du bist unser Vater, Jahwe! / "Unser Erlöser von jeher" wirst du genannt. (5. Mose 32.6) 17 Warum, Jahwe, hast du uns abirren lassen? / Warum hast du uns so starrsinnig gemacht? / Warum sind wir ohne Ehrfurcht vor dir? / Kehr doch bitte wieder um! / Wir sind doch deine Diener und das Volk, das dir gehört! 18 Vor kurzem erst vertrieben unsere Feinde dein heiliges Volk / und zertrampelten dein Heiligtum. (Psalm 79.1) 19 Es ist, als hättest du nie über uns geherrscht, / als hättest du uns nie zu deinem Eigentum gemacht! / O reiß doch den Himmel auf und komm zu uns herab, / dass die Berge vor dir erbeben,; /