1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel,2daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind.(3. Mose 13.46)(3. Mose 15.2)3Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.(4. Mose 12.14)(4. Mose 35.34)4Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.
Bußgeld für Veruntreuung
5Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel:6Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt;7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind.8Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird.9Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören;(4. Mose 18.8)10und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.
Das Gesetz des Eifersuchtsopfers
11Und der HERR redete zu Mose und sprach:12Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe,13und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden;14und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist)15so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft.16Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen.17Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun,(2. Mose 30.18)18und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;19und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben;20bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann;21so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!22So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!23Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen.24Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei.25Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen.26Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.27Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein.28Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann.29Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird,30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz.31Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.
1 "Lass den Altar aus Akazienholz anfertigen. Er soll viereckig sein, zweieinhalb Meter lang und ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. 2An seinen vier oberen Ecken sollen Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestehen. Lass ihn mit Bronzeblechen beschlagen. 3Auch die Töpfe, die man braucht, um ihn von der Fettasche zu reinigen, die Schaufeln, die Schalen zum Auffangen des Blutes, die Fleischgabeln und Feuerbecken sollen aus Bronze hergestellt werden. 4Lass ein netzartiges Gitter aus Bronze anfertigen und befestige vier Ringe an seinen Ecken. 5Dieses Gitter soll von unten her in die Einfassung des Altars geführt werden, dass es innen bis zur halben Höhe des Altars reicht. 6Lass auch Stangen aus Akazienholz für den Altar machen und mit Bronze überziehen. 7Die Stangen werden durch die Ringe gesteckt, sodass sie sich an beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt. 8Der Altar soll aus Brettern zusammengefügt und innen hohl sein. Lass ihn so machen, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist."(2. Mose 26.30)9 "Lass den Vorhof der Wohnung mit einer Abgrenzung umgeben. Auf seiner Südseite sollen auf fünfzig Meter Länge Planen aus gezwirnter Leinwand hängen, 10die von zwanzig Säulen gehalten werden. Die Säulen müssen Sockel aus Bronze haben. Die Haken und die Verbindungsstangen sollen jedoch aus Silber bestehen. 11Genauso soll die fünfzig Meter lange Nordseite aussehen. 12Auf der Westseite soll der Vorhof 25 Meter breit sein. Seine Planen sollen von zehn Säulen gehalten werden. 13Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite soll 25 Meter breit sein. 14Auf ihrer linken Seite sollen Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen hängen 15und ebenso auf ihrer rechten Seite. 16Das Tor des Vorhofs soll eine Plane von zehn Meter Breite haben, die aus gezwirntem Leinen besteht, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. Sie soll an vier Säulen aufgehängt werden. 17Alle Säulen des Vorhofs sollen Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze haben. 18Der ganze Vorhof ist also fünfzig Meter lang und 25 Meter breit. Die Planen aus dem gezwirnten Leinen ringsherum sind zweieinhalb Meter hoch. Die Sockel müssen alle aus Bronze sein. 19Alle Geräte der Wohnung, die zu irgendeiner Sache gebraucht werden, auch die Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof, sollen aus Bronze sein."20 "Nun befiehl den Israeliten, dass sie dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter bringen, um das Licht am Brennen zu halten. (3. Mose 24.2)21Aaron und seine Söhne sollen dafür sorgen, dass die Lampen im Zelt der Gottesbegegnung, außerhalb des Vorhangs vor der Bundeslade, vom Abend bis zum Morgen brennen. Das ist eine beständige Ordnung für die Israeliten, auch in künftigen Generationen."