Der Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers – Die Kahatiter
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Stelle die Gesamtzahl der Kinder Kahat unter den Leviten fest,2nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern,3von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte.(4. Mose 8.24)4Das soll aber der Dienst der Kinder Kahat an der Stiftshütte sein: das Allerheiligste.5Wenn das Heer aufbricht, so sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken,6und sollen eine Decke von Seehundsfellen darauf tun und oben darüber ein Tuch von ganz blauem Purpur breiten und die Stangen einstecken.7Auch über den Schaubrottisch sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf setzen die Schüsseln, die Kellen, die Opferschalen und die Trankopferkannen; auch soll das beständige Brot darauf liegen.8Und sie sollen ein Tuch von Karmesinfarbe darüber breiten und dasselbe mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken.9Sie sollen auch ein Tuch von blauem Purpur nehmen und damit den Licht spendenden Leuchter bedecken und seine Lampen, samt seinen Lichtscheren und Löschnäpflein und allen Ölgeschirren, mit welchen er bedient wird.(2. Mose 25.31)10Und sollen um alle diese Geräte eine Decke von Seehundsfellen tun und es auf ein Gestell legen.11Also sollen sie auch über den goldenen Altar ein Tuch von blauem Purpur breiten, und ihn mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken.12Alle Geräte des Dienstes, womit man im Heiligtum dient, sollen sie nehmen und ein Tuch von blauem Purpur darüber tun und sie mit einer Decke von Seehundsfellen decken und auf ein Gestell legen.13Sie sollen auch den Altar von der Asche reinigen, und ein Tuch von rotem Purpur darüber breiten.14Alle seine Geräte, womit sie auf demselben dienen, sollen sie darauf legen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln und Sprengbecken, samt allen Geräten des Altars, und sollen eine Decke von Seehundsfellen darüber breiten und seine Stangen einstecken.15Wen nun Aaron und seine Söhne solches ausgerichtet und das Heiligtum und alle seine Geräte bedeckt haben, und wenn das Heer aufbricht, dann sollen die Kinder Kahat hineingehen, um es zu tragen; und sie sollen das Heiligtum nicht anrühren, sonst würden sie sterben. Das ist die Arbeit der Kinder Kahat an der Stiftshütte.(4. Mose 7.9)(2. Samuel 6.6-7)16Eleasar aber, der Sohn Aarons, soll die Aufsicht haben über das Öl für den Leuchter, und über die Spezerei zum Räucherwerk, und über das beständige Speisopfer und das Salböl, dazu die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum und seine Geräte.17Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:18Ihr sollt dafür sorgen, daß der Stamm des Geschlechts der Kahatiter nicht ausgerottet werde unter den Leviten!19Darum sollt ihr solches mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie sich dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einem jeden seine Arbeit und seine Last anweisen.20Jene aber sollen nicht hineingehen, um auch nur einen Augenblick das Heiligtum anzusehen, sonst würden sie sterben!(1. Samuel 6.19)
Die Gersoniter
21Und der HERR redete zu Mose und sprach:22Stelle die Gesamtzahl der Kinder Gerson fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien;23von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.24Das soll aber das Amt des Geschlechts der Gersoniter sein, wo sie dienen und was sie tragen sollen:25Sie sollen die Teppiche der Wohnung und die Stiftshütte tragen, ihre Decken und die Decke von Seehundsfellen, die oben darüber ist und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte;26auch die Vorhänge des Vorhofs und den Vorhang der Tür des Tors am Vorhof, rings um die Wohnung und den Altar her, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen.27Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Gersoniter geschehen, alles, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben pünktlich anweisen.28Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.
Die Merariter
29Auch die Kinder Merari sollst du mustern, nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien.30Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.31Ihre Aufgabe im Dienste der Stiftshütte ist, die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße zu tragen,32dazu die Säulen des Vorhofs und ihre Füße, die Nägel und Seile, samt allen ihren Geräten und aller Zubehörde; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen nennen.33Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.
Die Musterung der dienstfähigen Leviten
34Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern,35von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.36Und ihre Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 2750.37Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kahatiter, alle die, welche Dienst tun konnten an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN durch Mose.38Die Kinder Gerson wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien,39von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.40Und ihre Musterung nach ihrem Vaterhaus und Geschlecht ergab 2630.41Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Gerson, welche tauglich waren für den Dienst an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN.42Die Kinder Merari wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern,43von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.44Und die Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 3200.45Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Merari, welche Mose und Aaron einstellten nach dem Wort des HERRN durch Mose.46Alle Gemusterten, welche eingestellt wurden, als Mose und Aaron samt den Fürsten Israels die Leviten zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,47von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;48alle Gemusterten zählten 8580.49Nach dem Worte des HERRN bestellte man sie durch Mose, einen jeden zu seinem Dienst und zu seiner Last und an sein Amt, wie der HERR Mose geboten hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)