Der Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers – Die Kahatiter
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Stelle die Gesamtzahl der Kinder Kahat unter den Leviten fest,2nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern,3von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte.(4. Mose 8.24)4Das soll aber der Dienst der Kinder Kahat an der Stiftshütte sein: das Allerheiligste.5Wenn das Heer aufbricht, so sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken,6und sollen eine Decke von Seehundsfellen darauf tun und oben darüber ein Tuch von ganz blauem Purpur breiten und die Stangen einstecken.7Auch über den Schaubrottisch sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf setzen die Schüsseln, die Kellen, die Opferschalen und die Trankopferkannen; auch soll das beständige Brot darauf liegen.8Und sie sollen ein Tuch von Karmesinfarbe darüber breiten und dasselbe mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken.9Sie sollen auch ein Tuch von blauem Purpur nehmen und damit den Licht spendenden Leuchter bedecken und seine Lampen, samt seinen Lichtscheren und Löschnäpflein und allen Ölgeschirren, mit welchen er bedient wird.(2. Mose 25.31)10Und sollen um alle diese Geräte eine Decke von Seehundsfellen tun und es auf ein Gestell legen.11Also sollen sie auch über den goldenen Altar ein Tuch von blauem Purpur breiten, und ihn mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken.12Alle Geräte des Dienstes, womit man im Heiligtum dient, sollen sie nehmen und ein Tuch von blauem Purpur darüber tun und sie mit einer Decke von Seehundsfellen decken und auf ein Gestell legen.13Sie sollen auch den Altar von der Asche reinigen, und ein Tuch von rotem Purpur darüber breiten.14Alle seine Geräte, womit sie auf demselben dienen, sollen sie darauf legen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln und Sprengbecken, samt allen Geräten des Altars, und sollen eine Decke von Seehundsfellen darüber breiten und seine Stangen einstecken.15Wen nun Aaron und seine Söhne solches ausgerichtet und das Heiligtum und alle seine Geräte bedeckt haben, und wenn das Heer aufbricht, dann sollen die Kinder Kahat hineingehen, um es zu tragen; und sie sollen das Heiligtum nicht anrühren, sonst würden sie sterben. Das ist die Arbeit der Kinder Kahat an der Stiftshütte.(4. Mose 7.9)(2. Samuel 6.6-7)16Eleasar aber, der Sohn Aarons, soll die Aufsicht haben über das Öl für den Leuchter, und über die Spezerei zum Räucherwerk, und über das beständige Speisopfer und das Salböl, dazu die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum und seine Geräte.17Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:18Ihr sollt dafür sorgen, daß der Stamm des Geschlechts der Kahatiter nicht ausgerottet werde unter den Leviten!19Darum sollt ihr solches mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie sich dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einem jeden seine Arbeit und seine Last anweisen.20Jene aber sollen nicht hineingehen, um auch nur einen Augenblick das Heiligtum anzusehen, sonst würden sie sterben!(1. Samuel 6.19)
Die Gersoniter
21Und der HERR redete zu Mose und sprach:22Stelle die Gesamtzahl der Kinder Gerson fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien;23von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.24Das soll aber das Amt des Geschlechts der Gersoniter sein, wo sie dienen und was sie tragen sollen:25Sie sollen die Teppiche der Wohnung und die Stiftshütte tragen, ihre Decken und die Decke von Seehundsfellen, die oben darüber ist und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte;26auch die Vorhänge des Vorhofs und den Vorhang der Tür des Tors am Vorhof, rings um die Wohnung und den Altar her, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen.27Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Gersoniter geschehen, alles, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben pünktlich anweisen.28Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.
Die Merariter
29Auch die Kinder Merari sollst du mustern, nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien.30Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.31Ihre Aufgabe im Dienste der Stiftshütte ist, die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße zu tragen,32dazu die Säulen des Vorhofs und ihre Füße, die Nägel und Seile, samt allen ihren Geräten und aller Zubehörde; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen nennen.33Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.
Die Musterung der dienstfähigen Leviten
34Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern,35von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.36Und ihre Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 2750.37Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kahatiter, alle die, welche Dienst tun konnten an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN durch Mose.38Die Kinder Gerson wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien,39von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.40Und ihre Musterung nach ihrem Vaterhaus und Geschlecht ergab 2630.41Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Gerson, welche tauglich waren für den Dienst an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN.42Die Kinder Merari wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern,43von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.44Und die Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 3200.45Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Merari, welche Mose und Aaron einstellten nach dem Wort des HERRN durch Mose.46Alle Gemusterten, welche eingestellt wurden, als Mose und Aaron samt den Fürsten Israels die Leviten zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,47von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;48alle Gemusterten zählten 8580.49Nach dem Worte des HERRN bestellte man sie durch Mose, einen jeden zu seinem Dienst und zu seiner Last und an sein Amt, wie der HERR Mose geboten hatte.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)