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4. Mose - Kapitel 4

Der Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers – Die Kahatiter

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Stelle die Gesamtzahl der Kinder Kahat unter den Leviten fest, 2 nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte. (4. Mose 8.24) 4 Das soll aber der Dienst der Kinder Kahat an der Stiftshütte sein: das Allerheiligste. 5 Wenn das Heer aufbricht, so sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken, 6 und sollen eine Decke von Seehundsfellen darauf tun und oben darüber ein Tuch von ganz blauem Purpur breiten und die Stangen einstecken. 7 Auch über den Schaubrottisch sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf setzen die Schüsseln, die Kellen, die Opferschalen und die Trankopferkannen; auch soll das beständige Brot darauf liegen. 8 Und sie sollen ein Tuch von Karmesinfarbe darüber breiten und dasselbe mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken. 9 Sie sollen auch ein Tuch von blauem Purpur nehmen und damit den Licht spendenden Leuchter bedecken und seine Lampen, samt seinen Lichtscheren und Löschnäpflein und allen Ölgeschirren, mit welchen er bedient wird. (2. Mose 25.31) 10 Und sollen um alle diese Geräte eine Decke von Seehundsfellen tun und es auf ein Gestell legen. 11 Also sollen sie auch über den goldenen Altar ein Tuch von blauem Purpur breiten, und ihn mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken. 12 Alle Geräte des Dienstes, womit man im Heiligtum dient, sollen sie nehmen und ein Tuch von blauem Purpur darüber tun und sie mit einer Decke von Seehundsfellen decken und auf ein Gestell legen. 13 Sie sollen auch den Altar von der Asche reinigen, und ein Tuch von rotem Purpur darüber breiten. 14 Alle seine Geräte, womit sie auf demselben dienen, sollen sie darauf legen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln und Sprengbecken, samt allen Geräten des Altars, und sollen eine Decke von Seehundsfellen darüber breiten und seine Stangen einstecken. 15 Wen nun Aaron und seine Söhne solches ausgerichtet und das Heiligtum und alle seine Geräte bedeckt haben, und wenn das Heer aufbricht, dann sollen die Kinder Kahat hineingehen, um es zu tragen; und sie sollen das Heiligtum nicht anrühren, sonst würden sie sterben. Das ist die Arbeit der Kinder Kahat an der Stiftshütte. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Eleasar aber, der Sohn Aarons, soll die Aufsicht haben über das Öl für den Leuchter, und über die Spezerei zum Räucherwerk, und über das beständige Speisopfer und das Salböl, dazu die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum und seine Geräte. 17 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 18 Ihr sollt dafür sorgen, daß der Stamm des Geschlechts der Kahatiter nicht ausgerottet werde unter den Leviten! 19 Darum sollt ihr solches mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie sich dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einem jeden seine Arbeit und seine Last anweisen. 20 Jene aber sollen nicht hineingehen, um auch nur einen Augenblick das Heiligtum anzusehen, sonst würden sie sterben! (1. Samuel 6.19)

Die Gersoniter

21 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 22 Stelle die Gesamtzahl der Kinder Gerson fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; 23 von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 24 Das soll aber das Amt des Geschlechts der Gersoniter sein, wo sie dienen und was sie tragen sollen: 25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung und die Stiftshütte tragen, ihre Decken und die Decke von Seehundsfellen, die oben darüber ist und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte; 26 auch die Vorhänge des Vorhofs und den Vorhang der Tür des Tors am Vorhof, rings um die Wohnung und den Altar her, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen. 27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Gersoniter geschehen, alles, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben pünktlich anweisen. 28 Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

Die Merariter

29 Auch die Kinder Merari sollst du mustern, nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien. 30 Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 31 Ihre Aufgabe im Dienste der Stiftshütte ist, die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße zu tragen, 32 dazu die Säulen des Vorhofs und ihre Füße, die Nägel und Seile, samt allen ihren Geräten und aller Zubehörde; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen nennen. 33 Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

Die Musterung der dienstfähigen Leviten

34 Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern, 35 von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 36 Und ihre Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 2750. 37 Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kahatiter, alle die, welche Dienst tun konnten an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 38 Die Kinder Gerson wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien, 39 von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte. 40 Und ihre Musterung nach ihrem Vaterhaus und Geschlecht ergab 2630. 41 Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Gerson, welche tauglich waren für den Dienst an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN. 42 Die Kinder Merari wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern, 43 von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 44 Und die Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 3200. 45 Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Merari, welche Mose und Aaron einstellten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 46 Alle Gemusterten, welche eingestellt wurden, als Mose und Aaron samt den Fürsten Israels die Leviten zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 47 von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte; 48 alle Gemusterten zählten 8580. 49 Nach dem Worte des HERRN bestellte man sie durch Mose, einen jeden zu seinem Dienst und zu seiner Last und an sein Amt, wie der HERR Mose geboten hatte.

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.