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4. Mose - Kapitel 4

Der Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers – Die Kahatiter

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Stelle die Gesamtzahl der Kinder Kahat unter den Leviten fest, 2 nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte. (4. Mose 8.24) 4 Das soll aber der Dienst der Kinder Kahat an der Stiftshütte sein: das Allerheiligste. 5 Wenn das Heer aufbricht, so sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken, 6 und sollen eine Decke von Seehundsfellen darauf tun und oben darüber ein Tuch von ganz blauem Purpur breiten und die Stangen einstecken. 7 Auch über den Schaubrottisch sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf setzen die Schüsseln, die Kellen, die Opferschalen und die Trankopferkannen; auch soll das beständige Brot darauf liegen. 8 Und sie sollen ein Tuch von Karmesinfarbe darüber breiten und dasselbe mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken. 9 Sie sollen auch ein Tuch von blauem Purpur nehmen und damit den Licht spendenden Leuchter bedecken und seine Lampen, samt seinen Lichtscheren und Löschnäpflein und allen Ölgeschirren, mit welchen er bedient wird. (2. Mose 25.31) 10 Und sollen um alle diese Geräte eine Decke von Seehundsfellen tun und es auf ein Gestell legen. 11 Also sollen sie auch über den goldenen Altar ein Tuch von blauem Purpur breiten, und ihn mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken. 12 Alle Geräte des Dienstes, womit man im Heiligtum dient, sollen sie nehmen und ein Tuch von blauem Purpur darüber tun und sie mit einer Decke von Seehundsfellen decken und auf ein Gestell legen. 13 Sie sollen auch den Altar von der Asche reinigen, und ein Tuch von rotem Purpur darüber breiten. 14 Alle seine Geräte, womit sie auf demselben dienen, sollen sie darauf legen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln und Sprengbecken, samt allen Geräten des Altars, und sollen eine Decke von Seehundsfellen darüber breiten und seine Stangen einstecken. 15 Wen nun Aaron und seine Söhne solches ausgerichtet und das Heiligtum und alle seine Geräte bedeckt haben, und wenn das Heer aufbricht, dann sollen die Kinder Kahat hineingehen, um es zu tragen; und sie sollen das Heiligtum nicht anrühren, sonst würden sie sterben. Das ist die Arbeit der Kinder Kahat an der Stiftshütte. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Eleasar aber, der Sohn Aarons, soll die Aufsicht haben über das Öl für den Leuchter, und über die Spezerei zum Räucherwerk, und über das beständige Speisopfer und das Salböl, dazu die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum und seine Geräte. 17 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 18 Ihr sollt dafür sorgen, daß der Stamm des Geschlechts der Kahatiter nicht ausgerottet werde unter den Leviten! 19 Darum sollt ihr solches mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie sich dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einem jeden seine Arbeit und seine Last anweisen. 20 Jene aber sollen nicht hineingehen, um auch nur einen Augenblick das Heiligtum anzusehen, sonst würden sie sterben! (1. Samuel 6.19)

Die Gersoniter

21 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 22 Stelle die Gesamtzahl der Kinder Gerson fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; 23 von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 24 Das soll aber das Amt des Geschlechts der Gersoniter sein, wo sie dienen und was sie tragen sollen: 25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung und die Stiftshütte tragen, ihre Decken und die Decke von Seehundsfellen, die oben darüber ist und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte; 26 auch die Vorhänge des Vorhofs und den Vorhang der Tür des Tors am Vorhof, rings um die Wohnung und den Altar her, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen. 27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Gersoniter geschehen, alles, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben pünktlich anweisen. 28 Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

Die Merariter

29 Auch die Kinder Merari sollst du mustern, nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien. 30 Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 31 Ihre Aufgabe im Dienste der Stiftshütte ist, die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße zu tragen, 32 dazu die Säulen des Vorhofs und ihre Füße, die Nägel und Seile, samt allen ihren Geräten und aller Zubehörde; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen nennen. 33 Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

Die Musterung der dienstfähigen Leviten

34 Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern, 35 von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 36 Und ihre Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 2750. 37 Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kahatiter, alle die, welche Dienst tun konnten an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 38 Die Kinder Gerson wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien, 39 von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte. 40 Und ihre Musterung nach ihrem Vaterhaus und Geschlecht ergab 2630. 41 Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Gerson, welche tauglich waren für den Dienst an der Stiftshütte, welche Mose und Aaron musterten nach dem Wort des HERRN. 42 Die Kinder Merari wurden auch gemustert nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern, 43 von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. 44 Und die Musterung nach ihren Geschlechtern ergab 3200. 45 Das sind die Gemusterten des Geschlechts der Kinder Merari, welche Mose und Aaron einstellten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 46 Alle Gemusterten, welche eingestellt wurden, als Mose und Aaron samt den Fürsten Israels die Leviten zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 47 von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte; 48 alle Gemusterten zählten 8580. 49 Nach dem Worte des HERRN bestellte man sie durch Mose, einen jeden zu seinem Dienst und zu seiner Last und an sein Amt, wie der HERR Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 22

Verordnungen über das Essen der Opfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova. 3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova. 4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht; (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat: 6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden; (3. Mose 11.24-25) 7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot. 8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova. (2. Mose 22.30) 9 Und sie sollen meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt. 10 Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen. 11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen. 12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen. 13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen. 14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, 16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. (3. Mose 22.9) 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, - 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein. 26 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. - (2. Mose 22.29) 28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage. (5. Mose 22.6-7) 29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern: 30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova. (3. Mose 7.15) 31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel. (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.