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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 6

1 Mein Sohn, hast du für deinen Nächsten gebürgt, / dich einem Fremden mit Handschlag verpflichtet, (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 hast du dich durch deine Worte gebunden, / dich gefesselt durch das, was du sagtest? 3 Dann tue dies, mein Sohn: Reiß dich los! / Denn ein andrer hat dich in seiner Gewalt. / Geh unverzüglich hin und bestürme ihn mit Bitten! 4 Gönn deinen Augen keinen Schlaf / und deinen Lidern keine Ruhe - 5 bis du ihm entkommen bist wie die Gazelle dem Jäger, / wie der Vogel dem Zugriff des Fängers. 6 Geh zur Ameise, du Fauler, / sieh, was sie tut und lerne von ihr! (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 Kein Vorgesetzter treibt sie an, 8 und doch sorgt sie im Sommer für Nahrung, / sammelt ihre Vorräte zur Erntezeit. 9 Wie lange willst du noch liegen, du Fauler? / Wann stehst du endlich auf? 10 Nur noch ein wenig Schlaf, nur noch ein bisschen Schlummer, / nur noch ein wenig liegen, die Hände gefaltet, (Sprüche 24.33-34) 11 und schon kommt dir die Armut ins Haus, wie ein Landstreicher, / ja, wie ein Räuber überfällt dich die Not. 12 Ein Schuft, ein Bösewicht ist, / wer Lügen verbreitet, (Sprüche 10.31-32) 13 wer mit den Augen zwinkert, / mit den Füßen Zeichen gibt, / mit Fingern Andeutungen macht, (Sprüche 10.10) 14 wer ein Herz voller Falschheit hat, / mit bösen Plänen darin, / und jederzeit Zank anzettelt. 15 Darum nimmt er ein schreckliches Ende, / plötzlich wird er zerschmettert / und nichts kann ihn retten. 16 Sechs Dinge sind Jahwe verhasst, / und sieben sind ihm ein Gräuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge / und Hände, die Unschuldige töten, 18 ein Herz, das böse Gedanken durchpflügt, / Füße, die dem Verbrechen nachlaufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen in die Ohren bläst, / und einer, der Zank zwischen Brüdern entfacht. 20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! (Sprüche 1.8) 21 Nimm sie dir zu Herzen, / winde sie um deinen Hals. (Sprüche 3.3) 22 Beim Gehen soll es dich leiten, / beim Liegen dich behüten / und beim Wachwerden dir raten. (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist wie eine Leuchte, / die Weisung wie ein Licht, / und die ermahnende Erziehung ist ein Weg zum Leben, 24 um dich zu schützen vor der schlechten Frau, / der glatten Zunge der Fremden. (Sprüche 2.16) 25 Begehre nicht ihre Schönheit / und falle nicht herein, wenn sie dir schöne Augen macht. 26 Denn eine Hure bringt dich nur ums Brot, / doch eines anderen Ehefrau um dein kostbares Leben. 27 Kann man Feuer im Gewandbausch tragen / ohne dass die Kleider verbrennen? 28 Kann man über Kohlenglut laufen, / und versengt sich nicht die Füße dabei? 29 So geht es dem, der zur Frau eines anderen geht. / Wer mit ihr schläft, der bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, / um sein Verlangen zu stillen, weil der Hunger ihn treibt. 31 Wird er ertappt, muss er es ersetzen, / siebenfach, mit der ganzen Habe seines Hauses. 32 Doch wer mit der Frau eines anderen Ehebruch treibt, / muss den Verstand verloren haben. / Nur wer sich selbst vernichten will, / lässt sich auf so etwas ein. (1. Korinther 6.18) 33 Schläge und Schande bringt es ihm ein / und unauslöschbare Schmach. 34 Denn Eifersucht weckt die Wut des Ehemanns; / hat er zur Rache Gelegenheit, verschont er dich nicht. 35 Er lässt sich auf keine Entschädigung ein, / bleibt unerbittlich, selbst wenn du ihn mit Geld überhäufst.