4. Mose - Kapitel 35
Die 48 Levitenstädte
1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; 1, 2 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 7 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. 8Die sechs Freistädte
9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.Die Blutrache
19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. 9 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. 10, 11 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 12 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. 13Sprüche - Kapitel 4
1 Hört, ihr Söhne, auf die Mahnung des Vaters, / merkt auf, damit ihr Einsicht lernt, 2 denn gute Lehre gebe ich euch! / Schiebt meine Weisung nicht weg! 3 Als ich ein kleiner Junge war, / zart und einzig vor meiner Mutter, / da hat mein Vater mich schon unterwiesen. 4 Er sagte: Präg dir meine Worte ein! / Bewahre meine Gebote und lebe danach! 14 5 Erwirb dir Weisheit und Verstand! / Vergiss sie nicht und richte dich nach dem, was ich sage! 15 6 Verlass die Weisheit nicht, sie wird dich behüten! / Liebe sie, so beschützt sie dich. 7 Weisheit fängt mit Weisheit an. Erwirb sie dir! / Erwirb Verstand mit allem, was du hast! 8 Schmiege dich an sie, dann wird sie dich erhöhen, / umarme sie, dann bringt sie dich zu Ehren! 9 Sie setzt einen schönen Kranz auf deinen Kopf, / eine prächtige Krone schenkt sie dir. 16 10 Höre, mein Sohn, nimm an, was ich sage, / dann mehren sich dir die Jahre des Lebens. 17 11 Im Weg der Weisheit unterweise ich dich, / ich leite dich auf ebener Bahn. 18, 19 12 Wenn du gehst, wird dein Schritt nicht gehemmt, / wenn du läufst, dann stolperst du nicht. 13 Halte an deiner Erziehung fest, verleugne sie nicht, / bewahre sie, denn sie ist dein Leben! 14 Komm nicht auf die Bahn der Gottlosigkeit, / den Weg der Bösen betrete nie! 20, 21 15 Meide ihn, betritt ihn nicht, / wende dich von ihm ab und gehe vorbei! 16 Denn sie schlafen nicht, wenn sie nichts Böses getan, / es raubt ihnen den Schlaf, wenn sie keinen zu Fall gebracht haben. 17 Unrecht ist ihr tägliches Brot, / Gewalt der Wein, den sie trinken. 18 Doch der Pfad der Gerechten ist wie das Morgenlicht, / es strahlt immer heller bis zum vollen Tag. 19 Der Weg der Gottlosen ist wie das Dunkel, / sie wissen nicht, worüber sie gestrauchelt sind. 22, 23 20 Mein Sohn, achte auf meine Worte / und hör mir gut zu! 21 Lass sie nicht aus den Augen, / bewahre sie in Herz und Sinn! 22 Denn sie sind Leben für die, die sie finden, / und Gesundheit für den ganzen Leib. 24, 25 23 Mehr als alles hüte dein Herz, / denn aus ihm strömt das Leben. 24 Entferne Unwahrheit aus deinem Mund, / die Falschheit von deinen Lippen! 25 Deine Augen sollen geradeaus schauen, / dein Blick gehe nach vorn. 26 Ebne die Bahn für deinen Fuß, / damit du feste Wege hast. 26 27 Biege nicht ab, weder rechts noch links, / halte deinen Fuß vom Bösen fern! 27Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel!
2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.
3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
4 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,
5 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
6 5. Mose 19.9: wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,
7 Josua 20.1: Und der HERR redete zu Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.
9 3. Mose 21.10: Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.
10 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.
11 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein.
14 3. Mose 18.5: Und zwar sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten, weil der Mensch, der sie tut, dadurch leben wird. Ich bin der HERR!
15 Sprüche 3.1: Mein Sohn, vergiß meine Lehre nicht, und dein Herz bewahre meine Gebote!
16 Sprüche 1.9: Denn sie sind ein schöner Kranz für dein Haupt und ein Geschmeide um deinen Hals.
17 Sprüche 3.2: Denn sie werden dir Verlängerung der Tage und Jahre des Lebens und viel Frieden bringen.
18 Psalm 27.11: Zeige mir, HERR, deinen Weg und leite mich auf richtiger Bahn um meiner Feinde willen.
19 Psalm 32.8: Ich will dich unterweisen und dir den Weg zeigen, den du wandeln sollst; ich will dich beraten, mein Auge auf dich richtend .
20 Psalm 1.1: Wohl dem, der nicht wandelt nach dem Rate der Gottlosen, noch tritt auf den Weg der Sünder, noch sitzt, da die Spötter sitzen;
21 Sprüche 1.10: Mein Sohn, wenn dich Sünder überreden wollen, so willige nicht ein,
22 Sprüche 13.9: Das Licht der Gerechten wird hell brennen; die Leuchte der Gottlosen aber wird erlöschen.
23 Sprüche 24.20: Denn der Böse hat keine Zukunft, und die Leuchte der Gottlosen wird erlöschen.
24 Sprüche 3.8: Das wird deinem Leib gesund sein und deine Gebeine erquicken!
25 Sprüche 3.13-16: Wohl dem Menschen, der Weisheit findet, dem Menschen, der Verstand bekommt!
26 Hebräer 12.13: und «tut gerade Tritte mit euren Füßen», damit das Lahme nicht abweiche, sondern vielmehr geheilt werde!
27 5. Mose 5.29: O wenn sie doch immer ein solches Herz hätten, mich zu fürchten und alle meine Gebote zu halten ihr Leben lang, daß es ihnen wohl ginge und ihren Kindern ewiglich!