1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.4Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.6Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.8Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.(4. Mose 26.54)
Die sechs Freistädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,11die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.12Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.16Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.17Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.(3. Mose 21.10)26Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,27hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;28denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.29Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.30Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.33Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.(2. Mose 29.45)
1Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt:2Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben.(5. Mose 17.17)(1. Könige 11.1)4Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1)5Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12)(Hiob 29.15)9Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann!10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4)(Sprüche 18.22)11Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39)25In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22)(Matthäus 6.34)26Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29"Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22)31Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.