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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 3

1 Mein Sohn, vergiss meine Weisung nicht, / behalte meine Vorschriften im Herzen! 2 Sie geben dir ein langes Leben / und sichern dir Jahre im Frieden. (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Nie sollen dich Liebe und Treue verlassen, / bind sie um deinen Hals und schließ sie in dein Herz! (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 So findest du Gunst und Anerkennung / bei Gott und den Menschen. (Lukas 2.52) 5 Vertraue Jahwe mit ganzem Herzen / und stütze dich nicht auf deinen Verstand! 6 Such ihn zu erkennen bei dem, was du tust, / dann räumt er dir die Hürden aus dem Weg! 7 Halte dich nicht selber für weise, / sondern fürchte Jahwe und meide das Böse! (Jesaja 5.21) 8 Das ist Heilung und Wohltat für dich. (Sprüche 4.22) 9 Ehre Jahwe mit deinem Besitz, / mit dem Besten von dem, was du erntest. (2. Mose 23.19) 10 Dann füllen sich deine Scheunen mit Korn / und deine Fässer mit jungem Wein. 11 Mein Sohn, verachte nicht die Belehrung Jahwes, / sei nicht unwillig, wenn er dich ermahnt. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 Denn wen Jahwe liebt, den erzieht er streng, / wie der Vater den Sohn, den er gern hat. (Offenbarung 3.19) 13 Wie glücklich ist der, der Weisheit fand, / der Mann, der Verständnis erwarb. (Matthäus 13.44) 14 Denn Weisheit besitzen ist besser als Geld / und besser, als Gold zu gewinnen. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist viel kostbarer als Perlen, / dein ganzer Schmuck kommt ihr nicht gleich. (Matthäus 13.45-46) 16 In der rechten Hand bietet sie langes Leben / und in ihrer linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind Wege der Freude / und ihre Pfade führen zum Glück. 18 Sie ist ein Lebensbaum für den, der sie ergreift, / wer an ihr festhält, ist glücklich zu preisen. 19 Durch Weisheit hat Jahwe die Erde gegründet, / durch Verstand den Himmel hingestellt. (Sprüche 8.24) 20 Sein Wissen brachte die Meere hervor / ließ Regen aus den Wolken fallen. 21 Mein Sohn, verliere es nicht aus den Augen, / bewahre Umsicht und Besonnenheit! 22 Sie sind das Leben für dich / und ein schöner Schmuck für deinen Hals. (Sprüche 1.9) 23 Dann gehst du sicher deinen Weg, / dein Fuß stößt nirgends an. 24 Wenn du dich hinlegst, schreckst du nicht auf, / legst du dich nieder, erquickt dich dein Schlaf. (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 25 Du fürchtest dich nicht vor plötzlichem Schrecken, / dem Grauen, das über Gottlose kommt. 26 Denn Jahwe steht dir bei, / er bewahrt deinen Fuß vor der Falle. (Sprüche 10.29) 27 Versage keine Wohltat dem, der sie braucht. / Wenn du helfen kannst, dann tue es auch! 28 Sag nicht zu deinem Nächsten: "Komm später wieder, / morgen gebe ich es dir!", wo du jetzt schon helfen kannst. 29 Plane nichts Böses gegen deinen Nächsten, / der vertrauensvoll neben dir wohnt! 30 Geh mit keinem grundlos vor Gericht, / wenn er dir nichts Böses tat. 31 Beneide Gewalttätige nicht, / wähle keinen ihrer Wege! 32 Denn Jahwe verabscheut den, der auf Abwegen geht. / Doch dem Aufrichtigen schenkt er Vertrauen. (Psalm 25.14) 33 Auf dem Haus des Frevlers liegt der Fluch Jahwes, / doch die Wohnung des Gerechten segnet er. 34 Ja, mit Spöttern treibt er Spott, / aber den Demütigen erweist er Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Weise kommen zu Ehren, / die Narren tragen Schande davon.