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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 29

1 Ein Mann, der allen Ermahnungen trotzt, / wird plötzlich rettungslos zerschmettert. (Sprüche 15.10) 2 Wenn die Gerechten zahlreich sind, freut sich das Volk; / wenn ein Frevler herrscht, seufzt es. (Sprüche 11.10) 3 Wer Weisheit liebt, erfreut seinen Vater; / wer sich mit Huren einlässt, bringt sein Vermögen durch. (Lukas 15.13) 4 Ein König, der für Recht sorgt, gibt seinem Land Bestand, / wer nur Steuern erpresst, zerstört es. (Jesaja 32.7) 5 Wer seinem Mitmenschen schmeichelt; / legt ein Netz vor seinen Füßen aus. 6 Der Böse verfängt sich im Unrecht, / doch der Gerechte singt vor Freude. 7 Der Gerechte weiß um die Sache der Armen, / wer Gott missachtet, ist rücksichtslos. 8 Dreiste Männer versetzen die Stadt in Erregung, / Weise stillen den Zorn. 9 Ist ein Weiser mit einem Narren vor Gericht, / dann tobt dieser und lacht und gibt keine Ruh. (Matthäus 11.17) 10 Blutmenschen hassen den Redlichen, / doch die Aufrichtigen retten sein Leben. 11 Ein Trottel lässt jeden Ärger heraus, / ein Weiser hält ihn zurück. (Sprüche 12.23) (Sprüche 25.28) 12 Ein Herrscher, der auf Lügen hört, / hat nur gottlose Diener. 13 Der Arme und der Wucherer begegnen sich, / beiden gab Jahwe das Augenlicht. 14 Wenn ein König auch den Schwachen Recht verschafft, / hat sein Thron für immer Bestand. (Sprüche 16.12) 15 Stock und Tadel fördern Vernunft, / doch ein sich selbst überlassenes Kind macht seiner Mutter Schande. (Sprüche 22.15) (Sprüche 29.17) 16 Wenn die Gottlosen sich mehren, vermehrt sich das Unrecht; / doch wer gottrecht lebt, wird sehen, wie solche Leute untergehen. (Psalm 37.36) 17 Erziehe deinen Sohn streng, dann wird er dir Ruhe bringen / und dir beglückende Freude bereiten. (Sprüche 23.13) 18 Ohne Offenbarung verwildert ein Volk, / doch wohl ihm, wenn es das Gesetz bewahrt. 19 Mit bloßen Worten erzieht man keinen Sklaven, / er versteht sie zwar, hält sich aber nicht daran. 20 Siehst du einen sich überhasten, wenn er spricht? / Für einen Dummen ist mehr Hoffnung als für ihn. (Prediger 5.1-2) (Jakobus 1.19) 21 Wer seinen Sklaven von Kind auf verwöhnt, / wird am Ende von ihm ausgenutzt. 22 Ein zorniger Mann erregt Streit, / und ein Hitzkopf ist reich an Vergehen. (Sprüche 15.18) (Sprüche 26.21) 23 Hochmut erniedrigt einen Menschen; / Ehre erlangt, wer nicht hoch von sich denkt. (Matthäus 23.12) (1. Petrus 5.5) 24 Wer mit einem Dieb die Beute teilt, muss lebensmüde sein! / Er hört den Fluch des Gerichts, zeigt aber nicht an, was er weiß. (3. Mose 5.1) 25 Menschenfurcht ist eine Falle, / doch wer Jahwe vertraut, ist geborgen. 26 Viele suchen die Gunst eines Herrschers, / doch nur Jahwe verschafft ihnen Recht. 27 Für den Gerechten ist der Falsche ein Gräuel, / und für den Schuldigen der, der geradlinig lebt.