zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 26

1 Wie Schnee zum Sommer und Regen zur Ernte / passt Ehre zum Dummkopf. (Sprüche 26.8) 2 Wie ein flatternder Spatz, eine Schwalbe im Flug, / so ist ein unverdienter Fluch: Er trifft nicht ein. 3 Eine Peitsche fürs Pferd, ein Zaum für den Esel / und ein Stock auf den Rücken des Toren. (Psalm 32.9) (Sprüche 10.13) 4 Gib dem Toren keine Antwort, die seiner Dummheit entspricht, / sonst wirst du ihm gleich. 5 Gib dem Dummkopf eine Antwort, die seine Torheit verdient, / sonst hält er sich für klug. 6 Wer Botschaft durch einen Dummkopf schickt, / hackt sich selbst die Füße ab und muss Gewalttat schlucken. 7 Schlaff hängen die Beine des Lahmen / und ein Weisheitsspruch im Mund des Dummen. 8 Wer einem Dummen Ehre erweist, / verschnürt einen Stein in der Schleuder. (Sprüche 26.1) 9 Wie ein Dornzweig in der Hand des Betrunkenen / ist ein Weisheitsspruch im Mund des Dummen. 10 Wie ein Bogenschütze, der auf jeden schießt, / ist einer, der Narren und Strolche einstellt. 11 Wie ein Hund zu seinem Erbrochenen umkehrt, / ist ein Narr, der seinen Unsinn wiederholt. (2. Petrus 2.22) 12 Kennst du einen, der sich selbst für weise hält? / Für einen Dummen ist mehr Hoffnung als für ihn. (Sprüche 3.7) 13 Der Faule sagt: "Draußen läuft ein Löwe herum, / ein Junglöwe mitten auf dem Platz." (Sprüche 22.13) 14 Die Tür dreht sich in der Angel / und der Faule im Bett. (Sprüche 6.9-11) 15 Greift der Faule mit der Hand in die Schüssel, / ist ihm die Mühe zu groß: Er bringt sie nicht zurück in den Mund. (Sprüche 19.24) 16 Ein Faulpelz hält sich für klüger / als sieben Sachverständige. 17 Wer sich in Streit mischt, der ihn nichts angeht, / der packt einen streunenden Hund bei den Ohren. 18 Wie ein Irrer, der mit Brandpfeilen schießt / und mit tödlichen Waffen hantiert, 19 ist ein Mann, der seinen Nächsten betrügt / und dann sagt: "Es war nur ein Scherz." 20 Wo kein Holz mehr ist, geht das Feuer aus; / ist der Verleumder fort, legt sich der Streit. (Sprüche 22.10) 21 Wie Kohlen die Glut und wie Holz das Feuer, / so schürt ein zänkischer Mann den Streit. (Sprüche 15.18) 22 Die Worte des Verleumders werden gierig geschluckt / und dringen sehr tief ein. (Sprüche 18.8) 23 Wie Silberglasur auf Tongeschirr / sind glatte Lippen und ein böses Herz. 24 Ein gehässiger Mensch verstellt seine Worte, / doch im Inneren ist er falsch. 25 Trau seinen schönen Worten nicht, / denn sieben Teufeleien hat er im Sinn. 26 Mag Hass sich hinter Verstellung verbergen, / in der Versammlung wird die Bosheit durchschaut. 27 Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. / Wer einen Stein hoch wälzt, auf den rollt er zurück. (Psalm 7.16) (Prediger 10.8) 28 Eine falsche Zunge hasst ihre Opfer, / und ein glatter Mund verursacht den Sturz.