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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 23

1 Wenn du bei hohen Herren zu Tische sitzt, / bedenke immer, wen du vor dir hast. 2 Setz dir ein Messer an die Kehle, / wenn du allzu gierig bist! 3 Und gib acht bei ihren Leckerbissen, / und lass dich durch sie nicht betrügen. 4 Müh dich nicht ab, es zu Reichtum zu bringen, / aus eigener Einsicht lass die Finger davon! (Prediger 9.11) (Sprüche 28.22) 5 Denn eh du dich versiehst, hat er Flügel bekommen / und fliegt wie ein Adler fort durch die Luft. 6 Vom Geizhals nimm keine Einladung an, / seine Leckerbissen begehre nicht! 7 Denn er hat alles abgezählt. / "Iss und trink!", sagt er zu dir, / aber im Grunde gönnt er dir nichts. 8 Den Bissen, den du gegessen hast, musst du erbrechen, / und vergeudet ist jedes freundliche Wort. 9 Sprich nicht zu den Ohren eines Toren, / denn er verachtet deinen guten Rat. (Sprüche 9.8) 10 Verrücke die uralte Grenze nicht, / auch nicht auf Kosten hilfloser Waisen. (Sprüche 22.28) 11 Denn sie haben einen mächtigen Beistand, / der ihren Prozess gegen dich führt. 12 Öffne dein Herz für jede Ermahnung, / dein Ohr für verständiges Reden. 13 Erspare dem Knaben die Züchtigung nicht! / Eine Tracht Prügel bringt ihn nicht um. 14 Du schlägst ihn mit der Rute, / doch du rettest sein Leben. (Sprüche 13.24) (Sprüche 22.15) 15 Mein Sohn, wenn du klug und einsichtig wirst, / ist das eine herzliche Freude für mich. 16 Und mein Inneres wird jubeln, / wenn Aufrichtiges von deinen Lippen kommt. 17 Ereifere dich nicht über die Sünder, / sondern bemühe dich täglich um die Furcht vor Jahwe! 18 Denn das Ende kommt ja noch, / und dann verlierst du deine Hoffnung nicht. 19 Höre mein Sohn und sei klug, / und bleib auf dem geraden Weg! 20 Halte dich von den Weinsäufern fern / und von denen, die im Fleischgenuss schwelgen. (Lukas 21.34) 21 Denn Säufer und Schlemmer werden arm, / und Schläfrigkeit kleidet in Lumpen. 22 Hör auf deinen Vater, der dich gezeugt hat, / und verachte deine Mutter nicht, auch wenn sie alt geworden ist. (Sprüche 1.8) 23 Lass dir die Wahrheit etwas kosten, / auch Weisheit, Zucht und Verstand! / Und gib das alles nie wieder her! 24 Laut jubelt der Vater eines Gerechten; / er freut sich über einen verständigen Sohn. 25 Mögen auch deine Eltern sich freuen, / möge jubeln die, die dich gebar. 26 Gib mir dein Herz, mein Sohn, / und lass dir meine Wege gefallen. 27 Denn die Hure ist wie ein tiefer Schacht, / die Fremde wie ein gefährliches Loch. (Sprüche 22.14) 28 Sie lauert dir auf wie ein Räuber / und vermehrt die Zahl der untreuen Männer. (Sprüche 7.12) 29 Wer hat Ach und wer hat Weh? / Wer hat Streit und wer jammert herum? / Wer lässt sich grundlos schlagen, / und wer hat glasige Augen? (Sprüche 20.13) (Sprüche 21.17) 30 Die bis spät beim Weine sitzen, / die kommen, um den Mischwein zu kosten. (Jesaja 5.11) (Jesaja 5.22) (Sprüche 20.1) 31 Sieh den Wein nicht an, wie er erglüht, / wie er so rot im Becher funkelt; / wie glatt er durch die Kehle rinnt! 32 Am Ende beißt er wie eine Schlange, / wie eine Viper spritzt er sein Gift. 33 Dann siehst du seltsame Dinge / und redest dummes Zeug. 34 Du fühlst dich wie auf stürmischer See, / als ob du im Mastkorb eines Schiffes liegst. 35 "Man hat mich geschlagen, doch es tat mir nicht weh; / man hat mich verprügelt, ich merkte es nicht. / Wie werde ich nur wieder wach? / Ich brauche einen Schluck, / ich muss wieder hin!" (Jesaja 56.12)