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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; 1, 2 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 7 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. 8 

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. 9 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. 10, 11 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 12 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. 13 

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Sprüche - Kapitel 2

1 Mein Sohn, wenn du meine Worte annimmst / und meine Gebote bei dir verwahrst, 2 wenn du der Weisheit dein Ohr leihst / und dem Verstehen zugeneigt bist, 3 ja, wenn du um Verstand betest / und um Einsicht flehst, 14 4 wenn du sie suchst wie Silber, / ihnen nachspürst wie einem wertvollen Schatz, 5 dann wirst du die Ehrfurcht begreifen, / die man vor Jahwe haben muss, / und wirst anfangen, Gott zu erkennen. 6 Denn Jahwe gibt Weisheit, / von ihm kommt Kenntnis und Verstand. 7 Den Aufrichtigen hält er Hilfe bereit, / und für die Redlichen ist er ein Schild. 15 8 Um die Wege des Rechts zu bewahren, / behütet er die, die ihm treu sind. 9 Dann wirst du verstehen, was Recht und Gerechtigkeit ist, / Aufrichtigkeit und ein guter Weg. 10 Denn Weisheit wird in dein Herz einziehen / und Erkenntnis beglückt deine Seele. 11 Besonnenheit wacht über dir / und Verständigkeit behütet dich. 12 Das wird dich retten vom Weg des Bösen, / von denen, die die Wahrheit verdrehen, 13 die den geraden Weg verlassen / und auf finsteren Abwegen sind; 14 von denen, die sich freuen, Böses zu tun, / die jubeln über böse Verkehrtheit, 15 die krumme Wege gehen / und deren Pfad nur in die Irre führt. 16 Das wird dich retten vor der fremden Frau, / der Verführerin, die dir schmeichelt, 16, 17, 18 17 die den Vertrauten ihrer Jugend verlässt / und den Bund ihres Gottes vergisst. 18 Ihr Haus sinkt hinab in die Totenwelt, / und ihr Weg führt sie zu den Schatten. 19 19 Wer zu ihr geht, kehrt nie mehr zurück, / er findet den Weg zum Leben nicht wieder. 20 Darum geh du auf dem Weg der Guten / und führe ein Leben, das Gott gefällt. 21 Denn die Redlichen bewohnen das Land, / und die Aufrichtigen bleiben darin. 20, 21, 22 22 Die Gottlosen jedoch werden beseitigt, / die Treulosen jätet man aus. 23, 24 

Querverweise

1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel!

2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.

3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.

4 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,

5 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.

6 5. Mose 19.9: wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,

7 Josua 20.1: Und der HERR redete zu Josua und sprach:

8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.

9 3. Mose 21.10: Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.

10 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.

11 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

13 2. Mose 29.45: Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein.

14 Jakobus 1.5: Wenn aber jemandem unter euch Weisheit mangelt, so erbitte er sie von Gott, der allen gern und ohne Vorwurf gibt, so wird sie ihm gegeben werden.

15 Prediger 7.29: Nur allein, siehe, das habe ich gefunden, daß Gott den Menschen aufrichtig gemacht hat; sie aber suchen viele Künste.

16 Sprüche 5.3: Denn von Honig triefen die Lippen der Fremden, und glätter als Öl ist ihr Gaumen;

17 Sprüche 6.24: Sie sollen dich bewahren vor dem schlechten Weib, vor der glatten Zunge der Fremden;

18 Sprüche 7.5: daß du bewahrt bleibest vor dem fremden Weibe, vor der Buhlerin, die glatte Worte gibt!

19 Sprüche 5.5-6: ihre Füße laufen zum Tod, ihre Schritte streben dem Totenreich zu;

20 Psalm 37.9: Denn die Übeltäter werden ausgerottet; die aber auf den HERRN warten, werden das Land ererben.

21 Psalm 37.29: Die Gerechten werden das Land ererben und für immer darin wohnen.

22 Matthäus 5.5: Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Land ererben!

23 Psalm 37.10: Nur noch ein Weilchen, so wird der Gottlose nicht mehr sein, und wenn du dich nach seiner Wohnung erkundigst, so ist er nicht mehr da!

24 Psalm 37.22: Denn die vom HERRN Gesegneten werden das Land ererben, aber seine Verfluchten sollen ausgerottet werden.