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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 15

1 Eine milde Antwort stillt den Zorn, / doch ein kränkendes Wort heizt ihn an. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Die Worte von Weisen fördern das Wissen, / der Mund von Narren schwatzt dummes Zeug. (Sprüche 12.23) 3 Jahwes Augen sind überall / und wachen über Böse und Gute. 4 Ein freundliches Wort ist wie ein Lebensbaum, / eine falsche Zunge zerbricht den Geist. 5 Ein Narr verschmäht die Zucht seines Vaters, / doch wer sich ermahnen lässt, wird klug. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32) 6 Wer Gott gehorcht, hat mehr als genug, / wer ihn missachtet, kann nicht nutzen, was er gewinnt. 7 Die Lippen der Weisen verbreiten Erkenntnis, / das Herz der Narren Unrichtigkeit. 8 Das Opfer von Gottlosen ist Jahwe ein Gräuel, / das Gebet von Aufrichtigen gefällt ihm gut. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9) 9 Das Treiben der Gottlosen verabscheut Jahwe, / doch liebt er den, der sich müht, gottrecht zu leben. (Sprüche 11.20) 10 Wer krumme Wege geht, wird hart bestraft, / wer Mahnung hasst, kommt um. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1) 11 Totenreich und Unterwelt sind offen vor Jahwe, / wie viel mehr dann die Herzen der Menschen. (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10) 12 Der Spötter mag es nicht, dass man ihn rügt, / und zu den Weisen geht er nicht. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1) 13 Ein fröhliches Herz macht ein strahlendes Gesicht, / bei Herzenskummer ist der Mut gebeugt. (Sprüche 15.15) 14 Das Herz des Verständigen sucht nach Wissen, / der Mund der Toren schwatzt Unsinn. 15 Wer bekümmert ist, hat keinen guten Tag, / doch ein fröhliches Herz ist ein tägliches Fest. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22) 16 Besser wenig in Ehrfurcht vor Jahwe, / als große Schätze und ständige Sorge. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1) 17 Besser nur Grünkost und Liebe dabei, / als der schönste Braten, übergossen mit Hass. 18 Ein zorniger Mann erregt den Zank, / ein langmütiger besänftigt den Streit. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22) 19 Der Weg des Faulen ist wie mit Dornen versperrt, / doch der Pfad der Aufrichtigen ist frei. (Sprüche 24.30-31) 20 Ein kluger Sohn erfreut den Vater, / nur ein Dummkopf missachtet die Mutter. (Sprüche 10.1) 21 Dem Unverständigen macht Dummheit Spaß, / wer Einsicht hat, geht den geraden Weg. 22 Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne, / wo viele Ratgeber sind, da gibt es Erfolg. (Sprüche 11.14) 23 Jeden freut es, wenn er Antwort geben kann; / wie gut ist ein Wort zur richtigen Zeit! 24 Wer Einsicht hat, geht den Weg aufwärts zum Leben, / damit er der Totenwelt unten entgeht. 25 Das Haus der Stolzen reißt Jahwe ein, / doch den Grenzstein der Witwe stellt er wieder auf. 26 Böse Pläne sind Jahwe ein Gräuel, / doch freundliche Worte sind ihm recht. 27 Unehrlicher Gewinn bringt die Familie in Not, / doch wer Bestechung hasst, wird leben. (Psalm 15.5) 28 Wer gottgefällig lebt, überlegt, was er sagt, / doch ein gottloser Mund schäumt Böses aus. 29 Jahwe ist den Gottlosen fern, / doch das Beten der Gerechten hört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31) 30 Leuchtende Augen erfreuen das Herz, / die gute Nachricht gibt neue Kraft. (Sprüche 25.25) 31 Wer auf heilsame Zurechtweisung hört, / hält sich bei den Weisen auf. 32 Wer Zucht verwirft, verachtet sich selbst, / wer auf Mahnungen hört, erwirbt Verstand. (Sprüche 15.5) 33 Ehrfurcht vor Jahwe ist Erziehung zur Weisheit; / und Demut geht der Ehre voraus. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)