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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 11

1 Falsche Waage ist Jahwe ein Gräuel, / nur volles Gewicht gefällt ihm gut. (3. Mose 19.35) (Sprüche 16.11) (Sprüche 20.10) 2 Kommt Übermut, dann kommt auch Schande, / doch Weisheit ist mit Demut verknüpft. (Sprüche 16.18) (Sprüche 18.12) 3 Aufrichtige werden von Redlichkeit geführt; / Treulose zerfrisst ihre Falschheit. (Psalm 52.7) 4 Reichtum nützt nichts, wenn Gott zornig ist, / ein gottgefälliges Leben rettet vom Tod. (Sprüche 10.2) 5 Dem Aufrichtigen ebnet sein Gehorsam den Weg, / doch Gottlose kommen durch ihre Bosheit zu Fall. 6 Die Aufrichtigen rettet ihre Treue, / die Treulosen fängt die eigene Gier. 7 Wenn der Gottlose stirbt, vergeht seine Hoffnung, / und seine Erwartungen verlieren sich. (Sprüche 10.28) 8 Der Gerechte wird aus Bedrängnis befreit, / der Gottlose kommt stattdessen hinein. (Jesaja 43.3) (Sprüche 21.18) 9 Wer Gott verachtet, verdirbt auch seinen Nächsten, / wer lebt, wie es Gott gefällt, wird durch Erkenntnis befreit. 10 Geht es den Gerechten wohl, freut sich die Stadt, / kommen die Gottlosen um, jubelt sie auf. 11 Durch den Segen der Frommen kommt eine Stadt hoch, / doch das Reden der Gottlosen reißt sie herab. (Sprüche 28.12) (Sprüche 29.2) 12 Wer über andere lästert, hat keinen Verstand, / doch ein Verständiger hält seinen Mund. 13 Wer als Verleumder umherzieht, gibt Anvertrautes preis, / doch ein Zuverlässiger hält die Sache geheim. 14 Ohne Führungskunst zerfällt ein Volk, / Rettung kommt durch viele Berater. 15 Wer für einen Fremden bürgt, ist übel dran, / doch wer den Handschlag hasst, ist sicher. (Sprüche 6.1-2) 16 Durch Liebenswürdigkeit kommt eine Frau zu Ehren, / durch Tatkraft Männer zu Vermögen. 17 Wer zu anderen gütig ist, tut sich selber wohl, / doch ein Grausamer schneidet sich ins eigene Fleisch. 18 Unsicher ist der Gewinn des Gottlosen; / wer lebt, wie es Gott gefällt, erhält sicheren Lohn. 19 So gewiss die Gottgerechtigkeit zum Leben führt, / so sicher führt die Jagd nach dem Bösen zum Tod. (Sprüche 19.23) 20 Verschlagene Menschen verabscheut Jahwe, / doch die, die geradlinig leben, gefallen ihm gut. 21 Die Hand darauf: Der Böse bleibt nicht ungestraft! / Aber die Nachkommen des Gerechten bleiben verschont. 22 Wie ein goldener Ring im Rüssel einer Sau / ist eine schöne Frau, die keinen Anstand hat. (Sprüche 31.30) 23 Wer lebt, wie es Gott gefällt, darf lauter Gutes erwarten; / doch wer Gott missachtet, hofft nur auf Zorn. (Sprüche 11.7) 24 Mancher teilt mit vollen Händen aus und bekommt doch immer mehr, / ein anderer spart über Gebühr und wird doch arm dabei. 25 Wer andern Gutes tut, dem geht es selber gut, / wer anderen Erfrischung gibt, wird selbst erfrischt. (Sprüche 19.17) 26 Wer in Notzeiten Getreide hortet, wird von den Leuten verwünscht, / wer es aber verkauft, den segnen sie. 27 Wer auf das Gute aus ist, findet Gefallen bei Gott; / wer Böses ausheckt, zieht es sich auf den Hals. 28 Wer auf sein Geld vertraut, kommt zu Fall; / doch wer lebt, wie es Gott gefällt, wird sprossen wie das frische Grün. (Psalm 52.9-10) 29 Wer seine Familie zerrüttet, steht am Schluss vor dem Nichts, / und der Dumme wird ein Sklave des Weisen. 30 Der Gerechte ist ein Baum des Lebens; / und der Weise gewinnt Menschen für sich. (Sprüche 3.18) (Sprüche 15.4) 31 Wer gottgefällig lebt, bekommt den Lohn schon auf der Erde, / wer Gott verachtet und in Sünde lebt, erst recht. (1. Petrus 4.17-18)