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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 10

1 Es folgen Sprichwörter Salomos. Ein gescheiter Sohn ist Vaters Glück, / doch ein dummer ist Mutters Kummer. (Sprüche 15.20) (Sprüche 17.21) (Sprüche 17.25) 2 Unrecht Gut gedeiht nicht gut, / doch ein gottrechtes Leben rettet vom Tod. 3 Jahwe lässt keinen verhungern, der gottgefällig lebt, / doch die Gier der Gottlosen stößt er zurück. (Psalm 37.19) (Psalm 37.25) 4 Wer lässig schafft, wird arm, / doch fleißige Hände machen reich. (Sprüche 6.6) (Sprüche 12.24) (Sprüche 12.27) (Sprüche 19.15) (Sprüche 28.19) 5 Wer im Sommer sammelt, ist ein kluger Sohn, / doch wer die Ernte verschläft, hat Verachtung verdient. 6 Das Haupt des Gerechten ist mit Segen gekrönt, / doch im Mund des Gottlosen verbirgt sich Gewalt. 7 Das Andenken des Gerechten ist Segen, / doch der Name des Gottlosen verwest. (Hiob 18.17) (Psalm 9.6) 8 Ein weiser Mensch nimmt Weisungen an, / doch wer Unsinn redet, kommt zu Fall. 9 Wer aufrichtig ist, tritt sicher auf, / doch wer krumme Wege geht, fängt zu schwitzen an. 10 Wer böswillig zwinkert, verursacht nur Leid, / und wer Unsinn redet, kommt zu Fall. (Sprüche 6.13) 11 Der Mund des Gerechten ist eine Quelle des Lebens, / doch im Mund des Frevlers verbirgt sich Gewalt. (Sprüche 10.31) (Sprüche 13.14) 12 Hass verlangt nach Streit, / doch Liebe deckt alle Vergehen zu. (1. Petrus 4.8) 13 Auf den Lippen des Verständigen findet man Weisheit, / auf dem Rücken des Unverständigen einen Stock. 14 Weise sparen ihr Wissen auf, / Narren reden schnell Unheil herbei. 15 Für den Reichen ist der Besitz eine sichere Burg, / für den Armen führt Armut zum Untergang. (Sprüche 18.11) 16 Der Lohn des Gerechten erhält ihn am Leben, / das Geld des Gottlosen giert nach Sünde. (Lukas 16.19) 17 Wer auf Mahnungen hört, ist auf dem Weg zum Leben, / wer sie verachtet, ist auf einer falschen Spur. 18 Wer Hass verbirgt, muss lügen, / doch wer Verleumdung ausstreut, ist verrückt. 19 Wo viele Worte sind, geht es ohne Sünde nicht ab, / doch wer die Zunge im Zaum hält, ist klug. 20 Die Worte eines Menschen, der gottgefällig lebt, sind wie erlesenes Silber, / doch das Gewissen eines Gottlosen ist wenig wert. 21 Das Reden des Gerechten macht viele Menschen satt, / doch ein Dummkopf stirbt durch Unverstand. 22 Wohlstand kommt durch den Segen Jahwes, / eigenes Mühen vergrößert ihn nicht. (Psalm 127.2) 23 Nur dem Dummen machen Schandtaten Spaß, / ein Verständiger freut sich, Gescheites zu tun. 24 Was der Gottlose fürchtet, kommt über ihn, / doch der Gerechte bekommt, was er wünscht. (Psalm 37.4) (Sprüche 1.27) 25 Ist der Sturm vorüber, ist der Frevler nicht mehr da, / doch der Gerechte steht immer auf festem Grund. 26 Wie Essig für die Zähne und Rauch für die Augen / ist ein Fauler für den, der ihn zur Arbeit schickt. 27 Wer Jahwe ehrt, wird länger leben, / wer ihn missachtet, verkürzt seine Zeit. (Sprüche 9.11) (Sprüche 14.27) 28 Der Gerechte kann Freude erwarten, / doch der Gottlose hat seine Hoffnung verspielt. (Hiob 8.13) (Psalm 9.19) 29 Wer sich an Jahwe hält, hat seine Zuflucht in ihm, / doch wer Unrecht tut, für den ist er der Untergang. (Sprüche 3.26) 30 Wer lebt, wie es Gott gefällt, hat immer sicheren Grund, / doch wer Gott missachtet, verliert sein Land. (Psalm 112.6) (Sprüche 2.22) 31 Wer lebt, wie es Gott gefällt, lässt Weisheit sprießen, / doch eine falsche Zunge schneidet man ab. (Psalm 37.30) (Sprüche 10.11) 32 Die Worte des Gerechten tun dir wohl, / doch der Mund des Frevlers verbreitet Verkehrtheit.