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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 55

1 Dem Chorleiter. Mit Saitenspiel. Ein Lehrgedicht von David. 2 Gott, höre auf mein Gebet, / entziehe dich nicht meinem Flehen! 3 Höre auf mich und antworte mir! / Ich irre mit meiner Klage umher. / Verstört bin ich 4 vom Geschrei des Feindes, / vom Druck des Bösen. / Sie wälzen Unheil auf mich, / verfolgen mich mit zornigem Hass. 5 Die Angst schnürt mir die Kehle zu, / Todesfurcht hat mich überfallen. 6 Furcht und Zittern packten mich, / kaltes Grauen stieg in mir hoch. 7 Da wünschte ich mir: / Hätte ich Flügel wie die Taube, / ich flöge fort und ließ mich nieder. (Psalm 11.1) 8 Weit fort würde ich fliehen, / die Nacht in der Wüste verbringen. // 9 Ich würde schnell zu einer Zuflucht eilen, / wo ich sicher bin vor dem rasenden Sturm. 10 Reiß sie auseinander, Herr, verwirre ihre Sprache! / In der Stadt sehe ich nur Streit und Gewalt, (2. Samuel 17.14) 11 die Tag und Nacht auf den Mauern kreisen, / während Unheil und Elend drin herrschen. 12 Verderben breitet sich in ihr aus, / Gewalt und Betrug weichen nicht vom Platz. 13 Denn nicht mein Feind beschimpft mich, / das würde ich ertragen; / nicht mein Hasser tut groß gegen mich, / vor ihm könnte ich mich verstecken. 14 Doch du, ein Mensch meinesgleichen, / mein Freund und mein Vertrauter! (2. Samuel 15.12) (Psalm 41.10) 15 Wie haben wir unsre Gespräche genossen, / vereint mit der Menge in Gottes Haus. 16 Mag der Tod das Vergessen über sie breiten, / lebendig sollen sie hinab zu ihm fahren, / denn die Bosheit macht sich in ihrem Inneren breit. 17 Doch ich, ich rufe zu Gott, / und Jahwe wird mir helfen. 18 Abends und morgens und mittags / muss ich klagen und stöhnen. / Da hat er meine Stimme gehört, 19 befreite meine Seele zum Frieden, / dass niemand mir zu nahe kommt. / Denn viele gingen gegen mich an. 20 Gott wird mich hören und sie unterdrücken, / er thront ja von Ewigkeit her. // Sie kennen keine Verantwortung, / sie fürchten Gott nicht. (Psalm 102.27) 21 Der Verräter vergreift sich an seinen Freunden, / er bricht den feierlichen Bund. 22 Seine Worte sind süß wie Sahne, / doch sein Herz denkt nur an Krieg. / Glatt wie Öl fließt seine Rede, / doch jedes Wort ist wie ein Dolch. (Psalm 57.5) (Jeremia 9.7) 23 Wirf auf Jahwe deine Last, / und er wird dich erhalten. / Niemals lässt er zu, dass der Gerechte wankt. (1. Petrus 5.7) 24 Du, Gott, wirst sie in den Abgrund stürzen, / die Männer von Blut und Betrug. / Noch vor der Lebensmitte sterben sie. / Ich aber weiß mich sicher bei dir. (Psalm 102.25)